Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05018-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bewirtschaftung der renaturierten Wabefläche südlich der B 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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20.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Entscheidung über die Flächenbewirtschaftung im Renaturierungsgebiet Wabe südlich der B 1 ist als Geschäft der laufenden Verwaltung grundsätzlich keiner Entscheidung der politischen Gremien vorbehalten. Die Verwaltung ist aber bemüht, den betreffenden Stadtbezirksrat über alle das Renaturierungsvorhaben betreffenden Angelegenheiten zu informieren. Dieses vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zu der Anregung des Stadtbezirksrates 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode vom 15.08.2017 wie folgt Stellung:
Der Wasserverband Mittlere Oker hat für die Renaturierung der Wabe einen Antrag auf Planfeststellung gestellt.
Auf Grund dieses Antrags wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss zur naturnahen Umgestaltung der Wabe von der südlichen Stadtgrenze (einschließlich eines sich anschließenden kleinen Bereichs auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel) bis zur B 1 mit Auflagen und Hinweisen erteilt. Die Nutzung der fraglichen Flächen als „extensive Grünlandflächen“ war dabei durch die Festlegung als Ausgleichsflächen für verschiedene Bebauungspläne und den Bau der Autobahn A 39 vorgegeben.
BUND, Pro Wabe und andere Institutionen, Vereine und ortsansässige Landwirte wurden bei der Erstellung des Beweidungskonzeptes im Planungsgebiet eingebunden, um hier neben den Vorgaben der Bebauungspläne zur Flächennutzung auch die naturschutzfachlichen Aspekte einfließen zu lassen.
Da die im Rahmen des Beweidungskonzeptes gestellten Anforderungen an die Bewirtschaftung mit Vieh nur von ausgebildeten Landwirtinnen/Landwirten gewährleistet werden kann, sollen die Flächen durch zwei ortsansässige Landwirte bewirtschaftet werden.
