Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-06998

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen (Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen- Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen) für das Jahr 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 350.661,25 € bewilligt.

 

2. Dem Fußball Club Braunschweig Süd von 1945 e.V. wird für die Unterhaltung der vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen für das Jahr 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschüsse in einer Höhe von 5.850,42 € bewilligt. Die Auszahlung dieses Abschlages des Unterhaltungszuschusses für das Jahr 2018 erfolgt erst nach abschließender Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses der Jahre 2015 und 2016.

 

3. Dem Schwimm-Sport-Club Germania 08 e.V. wird für die Unterhaltung der vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für die Monate Januar bis Mai 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein Unterhaltungszuschuss in Höhe von 1.811,83 € bewilligt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.

 

Zu Beschlussziffer 1:

 

Mit der Ausführung der ersten Pflegemaßnahmen muss im Regelfall Ende März/Anfang April eines jeden Jahres begonnen werden. Um die ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege der Sportaußenflächen durch die Vereine sicherzustellen, ist es notwendig, rechtzeitig anteilige finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund sollen allen Vereinen, die derartige Sportaußenflächen unterhalten, Abschläge in Höhe von 50 % der für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschüsse für diese Sportaußenflächen bewilligt werden. Auf den Sportanlagen der nachfolgend aufgeführten Vereine ergeben sich für 2018 folgende Bestandsveränderungen, die bei der Bemessung der jeweiligen Abschlagszahlung berücksichtigt wurden:

 

Zu lfd. Nr. 12 der Anlage: Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e.V.

 

Das Rasen-Großspielfeld 2 wurde nach einer Umbauphase durch den Fachbereich Stadtgrün und Sport zum 1. Juli 2017 dem Verein übergeben und aus diesem Grund im Jahr 2017 nur anteilig bezuschusst. Im Jahr 2018 erfolgt eine vollständige Bezuschussung.

 

Zu lfd. Nr. 18 der Anlage: SC Rot-Weiß Volkmarode e.V.

 

Die Neuverlegung eines Fertigrasens auf dem Rasen-Großspielfeld wurde zum 1. April 2017 abgeschlossen, weswegen im Jahr 2017 eine anteilige Bezuschussung erfolgte. Im Jahr 2018 erfolgt eine vollständige Bezuschussung.

 

Zu lfd. Nr. 34 der Anlage: Turn- und Sportverein Germania Lamme 1946 e.V.

 

Das Rasen-Großspielfeld 3 kann zurzeit nicht genutzt werden, da es in ein Kunststoffrasen- Großspielfeld umgewandelt wird. Somit sind Pflegemaßnahmen und eine entsprechende Bezuschussung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

 

Zu Beschlussziffer 2:

 

Da das Rasen-Großspielfeld 2 nicht mehr genutzt und auch keine Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden, bleibt diese Position bei der Bezuschussung unberücksichtigt. Die Unterhaltung des Rasen-Großspielfeldes 1 soll auf Basis der geltenden Einzelansätze 2017 in Höhe von 11.700,84 € bezuschusst werden.

 

Somit schlägt die Verwaltung vor, für das Jahr 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung einen pauschalierten Abschlag in Höhe von 50 % des für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschusses in Höhe von 5.850,42 € zu gewähren.

 

Der Fußball Club Braunschweig von 1945 e.V. hat nunmehr den notwendigen Verwendungsnachweis für den Unterhaltungszuschuss für das Jahr 2015 vorgelegt. Ein abschließendes Prüfergebnis liegt noch nicht vor, da noch einige Rückfragen bestehen. Eine zweckentsprechende Verwendung des für das Jahr 2015 gewährten Unterhaltungszuschusses konnte somit noch nicht festgestellt werden.

 

Für das Jahr 2016 hat der Verein noch keinen Verwendungsnachweis vorgelegt. Daher konnte für das Jahr 2016 ebenfalls die zweckentsprechende Verwendung des gewährten Zuschusses noch nicht festgestellt werden.

 

Es wird vorgeschlagen, den Abschlag des geplanten Unterhaltungszuschusses für die Unterhaltung der Sportaußenflächen im Jahr 2018 erst nach abschließender Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung der gewährten städtischen Unterhaltungszuschüsse der Jahre 2015 und 2016 auszuzahlen.

 

Zu Beschlussziffer 3:

 

Der Ende 2017 neu gebildete Vorstand des Schwimm-Sport-Club Germania 08 e.V. (SSC Germania) setzt aktuell vereinsintern ein Konsolidierungskonzept im Bereich seines Sportangebotes und seiner Finanzen um. Er hat in diesem Zusammenhang die Verwaltung gebeten, zur Aufrechterhaltung seines Sportbetriebes die für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschüsse bis zur voraussichtlichen Freigabe des städtischen Haushaltes bereits jetzt anteilig zu gewähren und auszuzahlen.

 

Die Verwaltung strebt an, dem Ausschuss in der Sitzung am 26. April 2018 den Beschlussvorschlag über die Gewährung der Zuschüsse für die Unterhaltung der vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastrukturen der Vereine für das Jahr 2018 zur Beratung vorzulegen. Es wird hiervon abweichend ausnahmsweise vorgeschlagen, dem Wunsch des SSC Germania zu entsprechen und zur erfolgreichen Fortführung seiner Konsolidierungsmaßnahmen einen anteiligen Unterhaltungszuschuss für die Monate Januar bis Mai 2018 auf Basis der geltenden Einzelansätze 2017 in Höhe von 1.811,83 € im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu bewilligen.

 

Haushaltsmittel:

Im städtischen Haushalt 2018 sind im PSP-Element 1.42.4210.01.02 – Unterhaltung – ausreichende Haushaltsmittel zur Gewährung der vorgeschlagenen Zahlungen veranschlagt.
 

 

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Anlagen

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