Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-06804-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 24.01.2018 (18-06804) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Bei Eingriffen in Natur und Landschaft kann es zum Verlust von Quartieren und Niststandorten geschützter Arten kommen. Diese Verluste werden durch geeignete Maßnahmen wie z. B. auch durch die Installation von Nisthilfen kompensiert.

 

Bei der Entwicklung von Neubaugebieten bieten die modernen Bauweisen kaum noch Möglichkeiten für Quartiere und Niststandorte geschützter Arten. Aus diesem Grund wird bei der Ausweisung von neuen Baugebieten die Installation von Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel in die textlichen Festsetzungen mit aufgenommen.

 

Alt- und Totholz sind Lebensraum einer Vielzahl unterschiedlicher Insektenarten und bieten mit Specht- und Fäulnishöhlen sowie abstehender Rinde natürliche Nistmöglichkeiten für geschützte Arten. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren diverse Habitatbäume angekauft und führt dies weiterhin fort. Dadurch bleiben diese Bäume für die holz­besiedelnden Insektenarten sowie als Quartierstandort für Vögel, Fledermäuse und Bilche bis zum natürlichen Zerfall in den Wäldern erhalten.

 

Bei den Fließgewässerrenaturierungen der letzten Jahre an Wabe, Schunter und Sandbach wurde besonderer Wert auf die landwirtschaftliche Extensivierung der Nutzflächen im Niederungsbereich gelegt. Ackerflächen wurden in Grünland umgewandelt und die Bewirtschaftung erfolgt extensiv, ohne Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln. Diese Maßnahmen leisten somit einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, mit diversen Lebensstätten geschützter Arten.


 

Zu Frage 2:

 

Wiederholte Hinweise zum Erhalt und zur Entwicklung der Biodiversität sind sinnvoll und erfolgen auch durch Artikel in analogen und digitalen Medien. Hierbei gilt es die unter­schiedlichsten Aspekte zu berücksichtigen, was schon bei der naturnahen Gestaltung des eigenen Grundstücks anfängt. Die Verwaltung wird ihre Bemühungen hierzu weiter intensivieren.

 

Ein Informationsblatt zur Berücksichtigung von Quartieren und Niststätten bei der Gebäudesanierung gibt es bereits. Dieses wird den jeweiligen Bauherren bei entsprechenden Vorhaben stets übermittelt. 

 

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