Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03698-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beweissicherungsverfahren für die Straße Im Schapenkamp
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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21.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 31.01.2017 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat beantragt schnellstmöglich ein Beweissicherungsverfahren für die Straße Im Schapenkamp durchzuführen.
Der Stadtbezirksrat bittet die Stadt zu regeln, dass Baufahrzeuge zukünftig nicht durch das Wohngebiet fahren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Zeitpunkt der Anfrage wurde der parallel zur Straße Im Schapenkamp verlaufende Messeweg erneuert. Inzwischen sind die wesentlichen Baumaßnahmen auf dem Messeweg abgeschlossen.
Die Straße Im Schapenkamp wird regelmäßig im Rahmen der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf ihren Zustand hin überprüft. Verkehrssicherheitsrelevante Schäden werden im Rahmen der Straßenunterhaltung beseitigt. Eine Zustandsverschlechterung aufgrund der Baumaßnahme Messeweg ist nicht zu erkennen. Auch liegen der Verwaltung hierauf keine Hinweise vor.
Die Intention des Bezirksrates, eventuelle Straßenschäden einem Verursacher zuordnen zu können, kann nicht durch ein Beweissicherungsverfahren erreicht werden. Mit einem solchen Verfahren kann lediglich der Zeitpunkt eventueller Schäden bestimmt werden.
Bereits bei der Baustelleneinweisung wurde die ausführende ARGE darauf hingewiesen, dass das Befahren der anliegenden Straßen zu unterlassen ist. Die ARGE wurde direkt nach der Anregung des Stadtbezirksrates erneut darauf hingewiesen.
