Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07001-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Brunnenbeschriftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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13.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage DS 18-07001 der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 131 vom 31.01.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Brunnenanlagen in der Stadt sind nur dann mit dem Hinweisschild „Kein Trinkwasser“ fachgerecht gekennzeichnet, wenn sie kein Trinkwasser abgeben, dies aber nicht offensichtlich sofort erkennbar ist. Diese Maßnahme erfolgt im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren und damit zum Schutz der Bevölkerung. Um nicht von dieser wichtigen Information abzulenken, sollten weitere - nicht sicherheitsrelevante - Schilder in unmittelbarer Nähe zu dieser Kennzeichnung nicht erfolgen.
Die Anbringung von Objektschildern an den innerstädtischen Brunnen ist seitens der Verwaltung generell nicht geplant. Es wird geprüft, ob in Ergänzung des bestehenden digitalen Informationsangebots verstärkt auch die innerstädtischen Brunnenanlagen aufgenommen werden können. So wären dann über das Internet als zeitgemäße Informationsquelle ergänzende Informationen vor Ort, z. B. über das Mobiltelefon jederzeit abrufbar und damit Informationen, die über die alleinige Objektbezeichnung hinausgehen.
Finanzielle Mittel für die Anbringung von Objektschildern stehen im Haushalt nicht zur Verfügung.
