Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-06864-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.01.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage a:

Die beiden Lichtsignalanlagen (LSA) an den Ortseingängen wurden überprüft. An beiden LSA findet derzeit schon eine Pförtnerung des jeweils nach Watenbüttel hineinfahrenden Verkehrs statt, d. h. dieser Strom hat eine längere Rotphase als der auswärts fahrende Verkehrsstrom. 

 

Die Überprüfung hat gezeigt, dass es bei der LSA Schlesierweg im Bestand nicht möglich ist, über das vorhandene Maß hinaus die Rotphase nur in eine Richtung weiter zu verlängern, weil dies zu unklaren Situationen für die aus dem Schlesierweg einbiegenden Fahrzeugen führen würde.

 

An der Steinecke befindet sich die LSA unmittelbar an den Einmündungen und eine Signalisierung aller Verkehrsströme liegt vor. Derzeit wird die Grünphase des nach Watenbüttel einfahrenden Verkehrs in der Hauptverkehrszeit (7:00 – 9:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr) 5 Sekunden früher als die Gegenrichtung abgebrochen. Die Überprüfung hat hier gezeigt, dass diese Phase um weitere 3 Sekunden reduziert werden kann. Dies wird im Frühjahr umgesetzt.

 

 

Zu Frage b:

Die Grundlage für Tempo 30 kann ggf. aus dem „Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm“ gem. „Lärmschutz-Richtlinien Straßenverkehr“ abgeleitet werden. Zur Durchführung entsprechender Lärm-Berechnungen sind Verkehrszählungen nach vorgegebenen Randbedingungen erforderlich, daher können auch keine Zahlen aus Verkehrsmodellen verwendet werden. Die Ausschreibung dieser Verkehrszählungen, die für dieses Frühjahr vorgesehen ist, wird derzeit vorbereitet. 

 

 

Zu Frage c:

Die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) seit 2016 geplante Anpassung der wegweisenden Beschilderung auf der BAB A 2 (Ausweisung BS-Zentrum über Autobahnkreuz BS-Nord) ist nunmehr seit der 2. Jahreshälfte 2017 umgesetzt.

 

 

 

Weiterhin besteht das städtische Engagement zur Ausweitung der Geschwindigkeits-überwachung mit und ohne Ahndung (Umsetzung des Konzeptes zur DS 1603076). Zusätzlich wird die Verwaltung weiterhin das Geschwindigkeitsmessdisplay für die Ortsdurchfahrt von Watenbüttel nach Verfügbarkeit einplanen, um die Verkehrsteilnehmer für die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren.

Darüber hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.
 

 

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