Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06862-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschnitt der Jugendhilfeplanungsbereiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
07.02.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.01.2018 (18-06862) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Jugendhilfe-Planungsbereiche sind sozialräumliche Zuschnitte, die auf Grundlage der statistischen Bezirke der Stadt Braunschweig und unter Berücksichtigung von Bevölkerungsstrukturen und Sozialräumen erstellt worden sind. Sie orientieren sich nicht am politischen Zuschnitt der Stadtbezirke.
Neben der Jugendhilfeplanung nutzen auch die Sozial- und Gesundheitsplanung diese Planungsbereiche, um statistische Profile und Längsschnittvergleiche zu erstellen und bedarfsgerechte Angebots- und Maßnahmenstrukturen zu etablieren. Eine Veränderung der Planungsbezirke in der Jugendhilfeplanung würde zu einer Entkoppelung der gemeinsamen Datenbasis im Sozialdezernat führen und widerspricht dem Ansatz einer integrierten Sozialplanung.
Ergänzgend wird darauf hingewiesen, dass der Stadtteil Ölper aktuell ein eigenständiger Planungsbereich (PB 17) ist. Die von Ihnen genannten Stadtgebiete umfassen drei Planungsbereiche:
PB 16 Völkenrode / Watenbüttel / Veltenhof
PB 17 Ölper
PB 19 Rühme / Vorwerksiedlung
Weitere Informationen zu den Stadtteilprofilen finden Sie auch in dem vom Sozialreferat herausgegebenen Sozialatlas:
