Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05913-01
Grunddaten
- Betreff:
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Durchfahren und Beparken der Malertwete
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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13.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2017 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Beschilderung für die Malertwete ist eindeutig. Ein verkehrswidriges Verhalten lässt sich ohne die konsequente Anordnung baulicher Barrieren nicht unterbinden. Diese bauliche Abriegelung hat jedoch ihre Grenzen, beispielsweise um die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen. So muss die Malertwete von der Güldenstraße aus mit Löschfahrzeugen angefahren werden können, ohne dass es der vorherigen Beseitigung von Hindernissen bedarf.
Um jedoch das Zufahren von der Scharrnstraße zu unterbinden, wird die Verwaltung am Rande der Boulefläche zwei Bänke aus Naturstein so positionieren, dass ein Vorbeifahren mit Kraftfahrzeugen sehr erschwert wird.
Der Betreiber des „Opatja Grills“ hat keine Sondergenehmigung erhalten, die ihm das Befahren des Gehweges entlang der Güldenstraße zum Erreichen seines Privatgrundstücks erlaubt. Ein direktes Anfahren der Privatfläche über eine Zufahrt ist wegen der örtlichen Situation von der Verwaltung abgelehnt worden. Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der Feuerwehr eine Lösung finden, die ein Längsbefahren des Gehweges unterbindet.
