Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05532-01
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentliche Grünfläche Kälberwiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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27.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 vom 06.10.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Bei der Anfrage handelt es sich um das Flurstück 127, Flur 1, Gemarkung Neupetritor, welches zwischen dem Wohnhaus Kälberwiese 3 und der Stellplatzanlage der Friedenskirche liegt. Für den Bereich hat der Verwaltungsausschuss am 16. April 2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kälberwiese - Süd“, AP 21, beschlossen.
Wesentliches Planungsziel war die Sicherung einer Fläche für eine Kindertagesstätte auf dem ehemaligen Bolzplatz-Grundstück. Ferner sollte die östlich angrenzende Stellplatzanlage der Friedenskirche planungsrechtlich gesichert und anschließend neu gestaltet werden. Entlang von Schölke und Mittelriede sollte ein Uferrandstreifen als Freizeitweg und zur Gewässerunterhaltung vorgesehen werden.
Zwischenzeitlich wurden die Planungen für das Neubaugebiet „Feldstraße“ begonnen. In diesem Rahmen ist auch eine Fläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen. Deshalb ist die Planung einer Kindertagesstätte auf dem ehemaligen Bolzplatz-Grundstück zurückgestellt worden, um die weitere Bedarfsentwicklung abzuwarten. Sollte künftig ein solcher Bedarf nicht mehr bestehen, kommt grundsätzlich auch eine Wohnbebauung auf dem Grundstück unter Berücksichtigung des Gewässerrandstreifens in Betracht.
Das Grundstück war bei Starkregenereignissen (zumindest beim Mai-Hochwasser 2013) teilweise überflutet. Im Rahmen der Planung einer baulichen Nutzung ist deshalb auch die Hochwassersituation zu prüfen und zu berücksichtigen. Eine konkrete Aussage über die künftige Nutzung des Grundstücks kann deshalb zurzeit nicht getroffen werden.
Für die Stellplatzanlage der Friedenskirche wurde zwischenzeitlich der Bebauungsplan „Stellplatzanlage Friedenskirche“, AP 22, aufgestellt und umgesetzt. Deshalb besteht zurzeit kein akuter Handlungsbedarf in Bezug auf das ehemalige Bolzplatz-Grundstück.
