Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-06495

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Quartier wird i. A. viel Wohnbebauung vorangetrieben, u. a. auch am Ringgleis zwischen Hildesheimer Str. und Ernst-Amme-Str.. Das Ringgleis ist als Geh- und Radweg ausgewiesen und nicht zum Befahren mit Kraftfahrzeugen oder als Parkfläche für Kraftfahrzeuge. Wiederholt fahren, parken und wenden dort Lieferfahrzeuge und Firmenfahrzeuge von Bauunternehmen. Durch diese Nutzung ist das Ringgleis, inkl. der Grünstreifen in eine Schlamm- und Pfützenlandschaft verwandelt worden, die eine Nutzung als Rad- und Fußweg schwierig bis unmöglich machen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Gab es eine Sondernutzungserlaubnis?

 

  1. Wann werden die entstandenen Schäden behoben und wer kommt für diese Schäden auf?

 

  1. Wie kann die verbotswidrige Nutzung abgestellt werden und wie erfolgt eine Überwachung?

 

Gez. Stefan Hillger,

Fraktionsvorsitzender


 

 

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Anlagen

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