Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-07248
Grunddaten
- Betreff:
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Ansiedlung eines Wettbüros an der Hauptstraße in Wenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Gruppe CDU/FDP im Stadtbezirksrat 323
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Beantwortung
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27.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bebauungsplan WE 61 wird ausgeführt, dass Vergnügungsstätten entlang der Hauptstraße nicht zulässig sind, da es sich in diesem Bereich um ein Mischgebiet (MI) handelt.
Desweiteren soll durch das Steuerungskonzept für "Vergnügungsstätten in Braunschweig" eine Ansiedlung dieser Art entgegengewirkt werden.
Der Bezirksrat 323 bittet daher die Verwaltung um Mitteilung, ob sich eine Ansiedlung eines Wettbüros im Hause Hauptstraße 60 A mit den Vorgaben aus dem o. g. Bebauungsplan und dem v. g. Steuerungskonzept vereinbaren lässt oder ob dieser Entwicklung entgegenzuwirken ist.
Gez. André Gorklo
