Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07073-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsprogramm 2016-2018 - Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen hier: Entwicklung eines familienfreundlichen und generationsübergreifenden Sportkomplexes / Sportzentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sportausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
15.02.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.02.2018 (DS 18-07073) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Bisher haben noch keine Gespräche mit den betreffenden Sportvereinen in Melverode und Stöckheim stattgefunden.
Zu 2.:
Eine Beteiligung der die Bezirkssportanlagen Melverode und Stöckheim nutzenden Sportvereine ist dann vorgesehen, wenn mögliche Entwicklungsszenarien für die Anlagen erarbeitet worden sind. Zurzeit konzentriert sich die Sportfachverwaltung auf die Entwicklung des Sportareals am Bienroder Weg zu einem multifunktional nutzbaren Sportzentrum.
Zu 3.:
Die Sportvereine in Braunschweig können inzwischen rund 20 Kunstrasenspielfelder nutzen, die seit 2008 neu gebaut worden sind. Darüber hinaus werden zurzeit auf den städtischen Sportanlagen in Lamme und am Bienroder Weg zwei weitere Kunstrasengroßspielfelder gebaut. Einige dieser Kunstrasenspielfelder sind auf verpachteten städtischen Sportanlagen errichtet worden. Nicht in jedem Fall sind die die jeweiligen Pächter (Sportvereine) bereit, die Spielfelder im Winterhalbjahr anderen Sportvereinen zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen.
Im vergangenen Jahr sind zudem zwei städtische Naturrasenbolzplätze zu Kunstrasenkleinspielfeldern ausgebaut worden. Ein weiteres Kunstrasenkleinspielfeld befindet sich im Bau.
Die Mittel für den Bau mehrerer weiterer Kunstrasengroßspielfelder sind in der mittelfristigen Finanzplanung für den Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport bereits veranschlagt. Die Verwaltung orientiert sich hierbei an den im Masterplan Sport 2030 unter Punkt 4.4 „Sportplätze für den Schul- und Vereinssport“ beschriebenen Kriterien für die Errichtung von Kunstrasenspielfelder wie bspw. dem erwartbaren Auslastungsgrad des Spielfeldes oder der Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung eines Kunstrasenfeldes durch mehrere Sportvereine.
Vor diesem Hintergrund hält die Fachverwaltung die Aufstellung einer mittel- bis langfristigen Prioritätenliste für Kunstrasenspielfelder für entbehrlich. Es erscheint deutlich zielführender, abhängig von den zukünftigen Entwicklungspotentialen einzelner Sportanlagen im Bedarfsfall Vorschläge für den Bau von Kunstrasenspielfeldern zu erarbeiten verbunden mit dem Ziel, die vorhandenen Ressourcen an Kunstrasenplätzen für den Braunschweiger Vereinssport in größtmöglichem Umfang nutzbar zu machen.
