Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-07460

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im aktuell diskutierten Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD wird unter vielen anderen Maßnahmen zukünftig den Kommunen (und auch den Ländern) die Möglichkeit eingeräumt, bundeseigene Grundstücke zu vergünstigten Preisen zu erwerben (vgl. Zeilen 5126 - 5131, S. 109, https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, zuletzt abgerufen am 15. Februar 2018), wenn diese dann zukünftig für soziale Wohnraumförderung genutzt werden.

Über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sollen diese Grundstücke dann darüber hinaus "rechtssicher und im beschleunigten Verfahren" abgegeben werden. Als Grundlage für diese Möglichkeit soll dazu die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen auf entbehrliche Bundesliegenschaften im Haushaltsgesetz des Bundes ausgeweitet werden.

Hintergrund für die vorgesehene Maßnahme ist, dass zum einen zahlreiche bundeseigenen Grundstücke derzeit nicht mehr bewirtschaftet und auch zukünftig nicht mehr benötigt werden und zum anderen in vielen wachsenden Städten sowie Ballungsräumen ein großer Bedarf an zusätzlichen Flächen für Wohnraum herrscht.

Da auch Braunschweig weiter wachsen soll, wird weiterhin dringend Wohnraum benötigt. Außerdem soll Wohnraum auch bezahlbar bleiben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche bundeseigenen Grundstücke kommen aus Sicht der Verwaltung für einen Erwerb durch die Stadt Braunschweig und eine spätere Nutzung für soziale Wohnraumförderung infrage?

2. Können diese Grundstücke in bestehende Planungen integriert werden, oder müsste jeweils eine neue Planung aufgesetzt werden?

3. Ist die Verwaltung derzeit in der Lage, auch kurzfristig auf eine solche Maßnahme zu reagieren und somit die im Entwurf des Koalitionsvertrages vorgesehene Ausweitung der Erstzugriffsoption umzusetzen?
 

 

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