Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-07453

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 31.01.2018 fand das im letzten Planungs- und Umweltausschuss vereinbarte Gespräch zwischen Verwaltung, Investor und Politik zum „Holzmoor“ statt. Dort wurden Ergebnisse von artenschutz- und umweltfachlichen Gutachten aus dem Jahre 2015 vorgestellt. Unserer ausdrücklichen Bitte um Überlassung dieser Gutachten wurde bislang nicht entsprochen, sondern im Gegenteil: Es wurde darauf verwiesen, dass den Fraktionen diese erst in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschuss am 30.05.2018 zur Verfügung gestellt werden soll. Dies ist unserer Meinung nicht akzeptabel. Wir bitten hiermit um Sachstandsbericht und Beantwortung folgender Fragen:

1.    Wie soll auf Grund der vorliegenden Ergebnisse und der nachgewiesenen Funde streng geschützter Tierarten (Knoblauchkröte, Kammmolch) mit Hilfe von Amphibienzäunen gefangenen Knoblauchkröten (und anderen Amphibien) umgegangen werden?

2.    Wird eine geeignete Ersatzfläche in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der betroffenen Fläche ausgewiesen (inkl. ausreichend großer Landlebensräume), und wenn ja, wann?

3.    Wie und wann soll die Umsiedlung gefundener Knoblauchkröten erfolgen?

Erläuterung:
Die Fragen werden vor folgendem Hintergrund gestellt und dienen der Klärung der folgenden Sachverhalte: Nach Naturschutzgesetzgebung gehen wir davon aus, dass die in diesem Jahr mit Hilfe von Amphibienzäunen gefangenen Knoblauchkröten (und andere Amphibien) nur auf die andere Seite des Zaunes gesetzt werden dürfen, um ihre Laichwanderung fortsetzen zu können, nicht aber eingesammelt und umgesiedelt werden dürfen.

Begründung: a) es wurde noch keine geeignete Ersatzfläche in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der betroffenen Fläche ausgewiesen (inkl. ausreichend großer Landlebensräume) und b) die ausgewiesene Ersatzfläche muss erst auf Vorkommen von Knoblauchkröten (und anderen Amphibien) untersucht werden), da man sonst nicht beurteilen kann, ob die Umsiedlung der Amphibien erfolgreich war (dieser Nachweis ist im Rahmen einer so genannten 'vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme' erforderlich).

Da die Untersuchungen der Ersatzfläche aber frühestens in der diesjährigen Vegetationsperiode erfolgen können, ist eine Umsiedlung der Knoblauchkröten (und anderer Amphibien) frühestens im Jahr 2019 möglich.



 

 

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