Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07009-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 31. Januar 2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bekanntermaßen haben viele Großstädte in Deutschland und in Europa weiterhin Probleme bei der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und für Stickstoffdioxid. Allen Mitgliedsstaaten mit Überschreitungen droht eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

Trotz der immensen Zunahme an Dieselfahrzeugen und deren extremen Stickoxidemissionen im Realfahrbetrieb, gehört die Stadt Braunschweig zu den wenigen Großstädten, die es aus eigener Kraft geschafft haben, die Grenzwerte insbesondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub einzuhalten. Durch die vielfältigen Maßnahmen aus dem Luftreinhalte- und Aktionsplan sowie durch Nachsteuerungen im Straßenverkehr sind die Stickstoffdioxid-Grenzwerte mittlerweile um 8-10 % selbst an den hochbelasteten Abschnitten unterschritten. Die Grenzwerte für Feinstaub werden seit Jahren deutlich unterschritten.

 

Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht, ob es auf Grundlage des geltenden Rechts zulässig ist, zur Luftreinhaltung in Kommunen Fahrverbote zu verhängen. Ein Fahrverbot stellt eine drastische Maßnahme dar und würde zu Einschränkungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende führen. Da die Stadt Braunschweig es geschafft hat, die Grenzwerte mittels weniger drastischer Maßnahmen einzuhalten, besteht aktuell insbesondere hinsichtlich der Anordnung von Fahrverboten kein Handlungsbedarf.

 

Dies vorangestellt beantworte ich die Anfragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Dort wo Fahrverbote zukünftig ggf. verhängt werden, wären vermutlich auch dieselbetriebene Nutzfahrzeuge von Gewerbetreibenden davon betroffen. Über den entsprechenden Umfang in anderen Städten hat die Stadtverwaltung keine Kenntnis.

 

Zu Frage 2:

 

Die Entscheidung zur Stilllegung oder Nachbesserung (z. B. Software-Update) von Fahrzeugen, die nachgewiesener Weise nicht der jeweiligen Typengenehmigung entsprechen, liegt nicht in der Zuständigkeit der Kommune sondern beim Kraftfahrtbundesamt.

 

 

Zu Frage 3:

 

Entsprechend den aktuellen Förderregelungen u. a. aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ des Bundes sind nur Gemeinden mit Grenzwertüberschreitungen antragsberechtigt. Die Bundesregierung schreibt dazu: „Das Programm baut auf bereits bestehende Förderprogramme auf. Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es, Fahrverbote zu vermeiden.

 

Sollten die Förderregelungen zukünftig auch auf die Gemeinden ausgeweitet werden, die die vorstehend beschriebenen Grenzwerte einhalten, wird die Stadt Braunschweig die Fördervoraussetzungen prüfen und ggf. einen entsprechenden Förderantrag stellen.6

 

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