Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Dritte Änderung der Miet- und Nutzungsordnung der Stadt Braunschweig, Dezernat für Kultur und Wissenschaft, für den Lichthof des Städtischen Museums, den Kulturpunkt West und den Roten Saal des Kulturinstituts wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

§ 1 Abs. 1 der Miet- und Nutzungsordnung in der geltenden Fassung vom 26. April 2016 regelt die Vergabe des Lichthofs des Städtischen Museums. Bisher wird nur die Überlassung des Lichthofs an private und öffentliche Veranstalter geregelt.

 

Da, abweichend von der bisherigen Praxis, der Lichthof nunmehr aktiver Bestandteil der Ausstellungsplanung des Städtischen Museums ist, bedarf es einer verbindlichen Neuregelung der derzeitigen Vergabemodalitäten unter Berücksichtigung zeitlicher Aspekte und Notwendigkeiten.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, § 1 Abs. 1 der Miet- und Nutzungsordnung um die folgenden Unterabsätze zu ergänzen:

 

Die Nutzung des Lichthofs für Veranstaltungen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden räumlichen und zeitlichen Kapazitäten des Museums. Sie muss zwingend mit dem aktuellen Veranstaltungskalender (Belegungsplan) des Lichthofs bezüglich Ausstellungen inklusive Arbeiten für Ausstellungsaufbau und -abbau sowie Veranstaltungen und Führungen korrespondieren. Die Entscheidung hierzu trifft das Städtische Museum als Vermieterin.

 

Wegen der zentralen Lage des Lichthofs im Museum können Veranstaltungen während des laufenden Ausstellungsbetriebs im Regelfall nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden.“

 


Die geänderte Miet- und Nutzungsordnung soll zeitgleich mit der vom Rat zu beschließenden Entgeltordnung für das Städtische Museum am 1. Mai 2018 in Kraft treten.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise