Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07129

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Braunschweig wird als eine prioritär zu verfolgende Maßnahme für den Klimaschutz im Klimaschutzkonzept eine "Leitlinie zur klimafreundlichen Bauleitplanung" entwickelt.

 

Ziel dieser Leitlinie ist es darzustellen, in welchem Rahmen Bebauungspläne und städte­bauliche Verträge zu einer klimagerechten Entwicklung der Stadt beitragen können.

 

Die Leitlinie befindet sich derzeit in Bearbeitung, ein erster Entwurf liegt bereits vor. Die erforderlichen weiteren Arbeitsschritte wie die verwaltungsinterne Abstimmung und Über­arbeitung werden nun vorgenommen. Die Vorstellung in der Politik soll nach Fertigstellung im Herbst erfolgen.

 

Die Leitlinie wird sich in drei übergeordnete Kapitel gliedern.

 

Kapitel 1 soll zunächst eine allgemeine Einführung zum Thema Klimaschutz bieten. Dazu gehören Zielsetzung und Aufbau der Leitlinie, Begriffsdefinition sowie Rahmenbedingungen des kommunalen Klimaschutzes wie das Braunschweiger Klimaschutzkonzept, die Darstellung der örtlichen Rahmenbedingungen und die Stadtklimaanalyse.

 

In Kapitel 2 soll der Klimaschutz in der Bauleitplanung behandelt werden. Grundsätzlich steht der Klimaschutz im Rahmen der planerischen Abwägung gleichwertig neben anderen Belangen, die untereinander abzuwägen sind, so dass sich klimaschützende Belange nicht zwangsläufig durchsetzen müssen. Zudem muss auf den Einzelfall bezogen eine Abwägung sinnvoller, sich aber gegenüberstehender Ziele wie beispielsweise gute Aus­nutzung des zur Verfügung stehenden Baulandes mit einer hohen Bebauungsdichte gegen­über einer ebenso wichtigen hohen Durchgrünung erfolgen. Diese Ziele müssen immer auf den konkreten Standort und seine entsprechenden Rahmenbedingungen bezogen werden.

 

Im Weiteren werden die klimaschutzbezogenen Handlungsbereiche der Stadt Braunschweig definiert. Dazu gehören:

 

  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Förderung einer klimaschonenden Stadt- und Siedlungsstruktur (z. B. durch Erhalt klimawirksamer Freiräume, Vorrang der Innenentwicklung, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, angemessene städte­bauliche Dichte, effiziente Erschließung)
  • Vermeidung von Verkehrsströmen und Stärkung des Umweltverbundes (z. B. Stadt der kurzen Wege, Sicherung der wohnortnahen Nahversorgung, ausgewogene Nutzungs­mischung, klimagerechte Mobilitätsangebote und -konzepte)
  • Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels (z. B. Erhalt von Frisch- und Kalt­luftentstehungsgebieten sowie Luftaustauschbahnen, Verbesserung des Kleinklimas, Schaffung von Klimakomforträumen und Klimaoasen)
  • Maßnahmen der Ernergieeinsparung an Gebäuden (z. B. kompakte Baukörper, Wärmedämmung und Energieeffizienz, passive Solarenergienutzung)
  • klimafreundliche Energieversorgung (z. B. Nutzung von erneuerbare Energien, Nah-/ Fernwärmenetz, Ausschluss luftverunreinigender Stoffe).

 

Zudem sollen die verschiedenen Steuerungsmöglichkeiten der Klimaschutzziele im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebauliche Verträge) und Kriterien für klimagerechte städtebauliche Entwurfslösungen aufgezeigt werden.

 

In Kapitel 3 erfolgt eine Zusammenfassung, welche klimaschutzbezogenen Aspekte die Umsetzungsakteure in den einzelnen Arbeitsschritten berücksichtigen sollten. Diese Erkenntnisse sollen in Form von Checklisten zu einzelnen Planungsphasen komprimiert und nachvollziehbar dargestellt werden. So wird sichergestellt, dass die Leitlinie ohne größeren Aufwand bei der Erarbeitung zukünftiger Entwicklungsüberlegungen herangezogen werden kann und von den ersten Anfängen des Planungsprozesses bis zu seinem Abschluss eine wichtige Unterstützung in sämtlichen Fragen des Klimaschutzes darstellt.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise