Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den im Rahmen des Kulturprojektes „Vom Herzogtum zum Freistaat - Braunschweigs Weg in die Demokratie (1916-1923)“ durch die freien Kulturträger gestellten Projektförderanträgen wird entsprechend der in Anlage 1 dargestellten Förderungsvorschläge zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig am 29. November 2016 wurde dem Konzept zur Umsetzung des Projektes „Vom Herzogtum zum Freistaat - Braunschweigs Weg in die Demokratie (1916-1923)" zugestimmt. Bestandteil des Konzeptes ist es, eigenständige Kulturprojekte der Freien Träger zu fördern. Dafür wurden bei der Konzeption des Gesamtprojektes städtische Mittel in Höhe von 40.000 Euro eingeplant. Zielsetzung ist es, eine Vielzahl kultureller Beiträge zu ermöglichen, um zahlreiche Institutionen und Akteure in das Projekt einzubeziehen und vielfältige künstlerische Ausdrucksformen und Kunstrichtungen darzustellen.  

 

Zwischenzeitlich hat die Stadt Braunschweig bei den Stiftungen „Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz sowie „Die Braunschweigische Stiftung“ Anträge gestellt, um die Projektmittel für die freien Kulturträger um jeweils 20.000 Euro zu erhöhen. Somit stehen zur Förderung insgesamt 80.000 Euro zur Verfügung.

Eine Übersicht der eingegangenen Projektanträge sowie ein Vorschlag für die finanzielle Förderung über 80.000 Euro aus den drei Budgets sind in Anlage 1 dargestellt. Die Vorschläge sind mit den Stiftungen abgestimmt. Die Antragstellung und die Förderbescheide erfolgen ausschließlich über das Kulturinstitut der Stadt Braunschweig.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf einer Bewertung der nachfolgenden Kriterien:

 

  1. Inhaltlicher Bezug zum Kulturprojekt,
  2. Qualität des Projektes bzw. Referenzen des Antragstellers,
  3. Finanzierung und Nachhaltigkeit des Projektes.

 

Die Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur finden lediglich analog Anwendung. Aufgrund der gewünschten Beteiligung der freien Kulturträger an dem Projekt sind die Höhe der einzubringenden Eigenmittel (§ 8 Abs. 5) sowie die Begrenzung der städtischen Förderung auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (§ 8 Abs. 6) in der Betrachtung nachrangig, ebenso die gleichzeitige Inanspruchnahme verschiedener Zuwendungsarten (§ 11 Abs. 3).                                                                                                  

Bereits im Zusammenhang mit dem Kulturprojekt 1913 „Braunschweig zwischen Monarchie und Moderne“ wurde hinsichtlich der Förderung der freien Kulturträger analog verfahren (Ds.Nr. 15739/12).

 

Die Bewilligung von Zuwendungen erfolgt unter dem Vorbehalt des Zustandekommens der Gesamtfinanzierung und Realisierung der Projekte.

 

Alle Projekte werden im Rahmen einer Gesamtstrategie öffentlich kommuniziert.
 

 

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Anlagen

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