Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07535

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung ist bekanntlich zurzeit mit der Unterschutzstellung eines Waldbereichs, der ringförmig um Mascherode gelegen ist, befasst.

 

Dieses Gebiet ist mit Schutzgebietsverordnung von 1969, die lediglich einen rudimentären Schutz gewährleistet, als Landschaftsschutzgebiet (LSG) geschützt. Der überwiegende Teil des beabsichtigten Naturschutzgebietes (120 ha von 155 ha) ist FFH – Gebiet und damit Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Die europäischen Mit­gliedsstaaten sind rechtlich verpflichtet, die FFH-Gebiete in der Weise zu sichern, dass ein günstiger Erhaltungszustand gewahrt bzw. wiederhergestellt werden kann. Um dieser europarechtlichen Verpflichtung nachzukommen sowie dem in dieser Sache bereits an­hängigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken, sind alle noch offenen Sicherungsverfahren im Land Niedersachsen nach Maßgabe des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz bis spätestens Ende des Jahres 2018 abzuschließen.

 

Hinsichtlich der beabsichtigten Naturschutzgebietsverordnung „Mascheroder- und Raut­heimer Holz“ lädt die Verwaltung am 15.03.2018 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Mascherode zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein.

 

In diesem Rahmen werden Vertreter der Verwaltung sowie der forstwirtschaftliche Fach­gutachter Prof. Dr. Kaiser die geplante Naturschutzgebietsverordnung erläutern und im Anschluss für Fragen zur Verfügung stehen.
 

 

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