Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07125-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Tempo 30 auf der Isarstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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21.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.02.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die Verwaltung und die Polizei haben die damalige Anregung (DS 3760/15) des Stadtbezirksrates überprüft und sich einvernehmlich über eine zu treffende Maßnahme abgestimmt. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) kommt die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nur in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringerer Bedeutung ist. Dies trifft auf die Isarstraße nicht zu. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt somit nicht in Betracht.
Daher wurde ersatzweise geprüft, ob die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h infrage kommt. Die StVO fordert in diesem Fall eine besondere Gefahrenlage, die den örtlichen Verhältnissen geschuldet ist. Nach gemeinsamer Einschätzung ist dies lediglich zwischen den Einmündungen Lichtenberger Straße und Illerstraße der Fall. Die Maßnahme ist gerechtfertigt durch zahlreiche Geschäfte auf beiden Seiten der Straße, die einen regen Fußgänger-querverkehr hervorrufen. Daher wurde in diesem Bereich 30 km/h angeordnet.
Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu 3.: Die Abstimmung zwischen der Verwaltung und der Polizei wurde im Dezember 2017
abgeschlossen. Die Verkehrszeichen wurden im Januar 2018 aufgestellt.
Die Stellungnahme zur Anregung DS 3760/15 war für die nachfolgende Sitzung des
Stadtbezirksrates am 21.02.2018 vorgesehen. Dies hat sich mit der jetzt vorliegenden
Anfrage überschnitten.
