Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Finanzhaushalt

 

Teilhaushalt Fachbereich Zentrale Dienste

Zeile 28Erwerb von Finanzvermögen

Projekt5E.100001 Aufstockung Pensionsfond

Sachkonto785310 Anteil Beteiligungen sonst. Anteilsrechte

 

Bei dem o. g. Projekt wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 439.023,32 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2017:4.130.000,00 €

überplanmäßig beantragt:    439.023,32

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:4.569.023,32

 

 

Nach § 3 Abs. 3 Satz 2 der "Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der vom Rat am 2. Juni 2015 beschlossenen Fassung sind Abfindungszahlungen für erworbene Versorgungsanwartschaften von der Stadt als aufnehmender und anspruchsberechtigter Dienstherr bei einem Dienstherrenwechsel dem Sondervermögen zuzuführen. Für das Haushaltsjahr 2017 waren hierfür - wie in den Vorjahren - 300.000 € des Gesamtvolumens von 4,13 Mio. € eingeplant.

 

Die Stadt hat im laufenden Haushaltsjahr für zwanzig aufgenommene Beamtinnen und Beamte insgesamt 739.023,32 € als Abfindungsleistungen erhalten. Der den Ansatz nunmehr übersteigende Anteil ist dem Pensionsfonds überplanmäßig zuzuführen. Die Anzahl der aufgenommenen Beamtinnen und Beamten sowie die Höhe der Abfindungsleistungen (zwischen 1.612,01 € und 121.679,31 €) waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Mehrerträge

1.11.1151.01.01 / 359130

Zentrale Aufgaben Personal / Versorgungslastenteilung

439.023,32

 


 

 

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