Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07244
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Änderung der Entgeltordnung für das Städtische Museum, Steintorwall 14
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0413 Referat Städtisches Museum
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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02.03.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In Anlehnung an die Entgeltordnungen anderer Braunschweiger Museen hat der Rat am
3. Mai 2016 die Erhebung von „Eintritt“ für den Besuch des Städtischen Museums „Haus am Löwenwall“ beschlossen.
Die Entgeltordnung ist am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.
Die Praxis im Museumsbetrieb hat jedoch gezeigt, dass Modifizierungen bei der Erhebung von „Eintrittsgeldern“ erforderlich sind. Als wesentliche Änderung wurden nunmehr Ehrenamtskarteninhaber als „Ermäßigungsberechtigte“ neu in die Entgeltordnung aufgenommen. Weiterhin wurde die Auflistung der „entgeltfrei Nutzenden“ erweitert. Die finanziellen Mindereinnahmen werden von der Verwaltung für vertretbar gehalten, da die vorgesehenen Anpassungen dem Ansehen des Städtischen Museums zuträglich sind. Aufgrund von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. 500 Besucher nunmehr freien Eintritt erhalten. Die betroffene Gruppe besteht zu überwiegenden Teilen aus Rentnern. Daher ist von einer Mindereinnahme von jährlich ca. 500 ermäßigten Eintritten, d.h. 500 x 2,50 € = 1.250 €, auszugehen.
Des Weiteren sind unter Marketinggesichtspunkten Aspekte eingeflossen, den Lichthof für Begleitprogramme oder Empfänge im Rahmen namhafter Kongresse und Symposien wissenschaftlichen oder kulturgeschichtlichen Inhalts für 5 Veranstaltungen im Kalenderjahr entgeltfrei zur Verfügung zu stellen und in diesem Rahmen günstige Führungen anzubieten. Hierdurch ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da eine entgeltfreie Nutzung bislang bereits durch die Museumsleitung entschieden werden konnte. Mit der vorgesehenen Anpassung erfolgt lediglich eine Erweiterung des Nutzerkreises.
…
Die notwendigen Anpassungen wurden in die Zweite Änderung der Entgeltordnung für das Städtische Museum eingearbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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152,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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230,1 kB
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