Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07467

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2018 folgende Zuwendungen gewährt:

 

1. Behindertenbeirat Braunschweig e. V. bis zu 6.832,44 €,

 

2. Frauen BUNT e. V. bis zu 16.200 €.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Unter Beachtung der Zuwendungsrichtlinien der Stadt Braunschweig wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:

 

Zu 1. Behindertenbeirat Braunschweig e.V. – EUTB-Beratungsstelle

 

Am 22.07.2009 sind dem Behindertenbeirat Braunschweig e.V. die Aufgaben des Behinder-tenbeirates gem. § 12 (4) NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) per Satzung übertragen worden (siehe Amtsblatt Nr. 10 vom 10.08.2009, 36. Jahrgang). Der Behindertenbeirat berät u. a. die politischen Gremien der Stadt Braunschweig und die Verwaltung in allen Fragen, die die Umsetzung der Bestimmungen des NBGG betreffen. Er erhält seit Jahren einen institutionellen Zuschuss u. a. für den Betrieb der Geschäftsstelle in der Naumburgstraße 25. Im Jahr 2018 beträgt die Zuschusshöhe 15.200 €.

 

Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist. Diese ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bildet damit einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen.

 

Nach § 32 SGB IX gewährt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab 01.01.2018 Zuwendungen zur Erreichung der Ziele der EUTB. Der Behindertenbeirat hat sich im Einvernehmen mit den örtlichen Leistungserbringern und mit Unterstützung der Stadt Braunschweig um eine Projektförderung zur Bereitstellung des EUTB-Angebots in Braunschweig beworben. Mit Bescheid vom 08.12.2017 wurde dem Behindertenbeirat als Projektträger eine nicht rückzahlbare Zuwendung i. H. v. 344.049,09 € für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 im Rahmen einer Anteilfinanzierung (95%) gewährt. Einzelheiten zur EUTB-Beratungsstelle in Braunschweig sind aus der Mitteilung 18-07469 zu entnehmen.

Da der Behindertenbeirat nur über geringe eigene Mittel verfügt (Mitgliedsbeiträge), schlägt die Verwaltung vor, dem Behindertenbeirat im Jahr 2018 antragsgemäß eine zusätzliche städtische Zuwendung i. H. v. bis zu 6.832,44 € in Form einer anteiligen Festbetragsfinanzierung für die zu erbringenden Eigen- bzw. Drittmittel zu gewähren.  

 

Zu 2. Frauen BUNT e.V. – Institutionelle Förderung

 

Der Verein Frauen BUNT e.V. wurde im letzten Jahr geründet und beherbergt unter seinem Dach verschiedene Fraueninitiativen und aktive einzelne Frauen aus Braunschweig.

 

Der Verein möchte die Interessen und Potentiale von Mädchen und Frauen mit Zuwanderungsgeschichte stärken mit dem Ziel, sie als Akteurinnen für ihre Belange zu stärken. Er setzt sich für ein selbstbestimmtes und freies Leben von internationalen Frauen und Mädchen, für ein partnerschaftliches und gleichberechtigtes Zusammenleben von Frauen und Männern, für ein inter- und transkulturelles gesellschaftliches Zusammenleben sowie für die Förderung einer demokratischen Kultur in Braunschweig ein und wendet sich gegen jegliche Form von Diskriminierung.

 

Folgende Aufgaben sollen u.a. umgesetzt werden:

 

-          Vernetzung von internationalen Frauen und Fraueninitiativen und ihre Mitwirkung in Netzwerken und Gremien

-          Demokratisches Zusammenleben

-          Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen gegen Ausgrenzung, für Teilhabe und gesellschaftliche Mitbestimmung

-          Stärkung von Frauen durch und mit Hilfe der Bereitstellung eines Ortes und Treffpunktes durch gemeinsame Aktivitäten, die Austausch, Zusammenhalt, Selbsthilfepotential fördern und zur Bewältigung ihres Alltags beitragen

-          Kooperation mit vorhandenen Hilfesystemen

-          Öffentlichkeitsarbeit, um den Blick für Potenziale und Lebenslagen von Frauen zu schärfen

-          Projektarbeit: aktive Mitgestaltung bei der Organisation und Durchführung von interkulturellen, künstlerischen, bildungsbezogenen und sozialen Projekten, Angeboten und Veranstaltungen, die zum Empowerment von Frauen mit Flucht- und Zuwanderungsgeschichte beitragen

 

Der Verein hat nach langem Suchen nach geeigneten Räumlichkeiten, die als Plattform und Treffpunkt von Frauen aus unterschiedlichen Nationen dienen sollen, die Aussicht, am John-F.-Kennedy-Platz 10, 38100 Braunschweig entsprechende Räume zu einem günstigen Preis anzumieten. Die jährlichen Gesamtkosten der Räumlichkeiten einschl. aller Neben- und sonstigen Kosten betragen 20.200 €. Da der Verein nur über Eigenmittel in Höhe von 4.000 verfügt, beantragt er dafür eine Zuwendung der Stadt Braunschweig in Höhe von 16.200 €. Der Verein ist bestrebt, weitere Mittel einzuwerben, um den Eigenanteil zu erhöhen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendung als Projektförderung in Höhe von bis zu 16.200 € in diesem Jahr zu gewähren. Die Mittel sollen zunächst als „Anschubfinanzierung“ dienen, um die vielfältigen Aufgabenstellungen bewältigen zu können. Die Aufgabenerfüllung liegt im integrationspolitischen Interesse der Stadt.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2018 des Fachbereiches Soziales und Gesundheit zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
 

 

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