Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07469

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) vom 23.12.2016 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für ein unentgeltliches, allen Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen offenstehendes und Orientierung gebendes Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe geschaffen, das nicht an die Voraussetzung einer Beitragspflicht, Mitgliedschaft oder an besondere Tatbestandsmerkmale geknüpft ist. Diese Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) bildet damit einen wichtigen Eckpfeiler in der Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen.

 

Nach § 32 SGB IX gewährt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ab 01.01.2018 Zuwendungen zur Erreichung der Ziele der EUTB. Zuwendungszweck ist die Förderung eines von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen ergänzenden niedrigschwelligen Beratungsangebots für Menschen mit Behinderungen. Der Zugang soll niedrigschwellig in seiner inhaltlichen, räumlichen, sozialen und zeitlichen Dimension sein,  d. h. insbesondere räumlich, mobil, telefonisch gut erreichbar und barrierefrei sein sowie eine adressatenorientierte Angebotsnutzung ermöglichen.

 

Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Position von Menschen mit (drohenden) Behinderungen gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern im sozialrechtlichen Dreieck durch ein ergänzendes, allein dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtetes Beratungsangebot zu stärken und insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Das Angebot soll ganzheitlich die individuelle Persönlichkeit und Situation der Ratsuchenden aufgreifen und deren gesamtes soziales Umfeld mit dem Ziel einbeziehen, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Ratsuchenden soll dafür ein unabhängiges, d. h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung der Leistungsträger und Leistungserbringer weitgehend freies Beratungsangebot zur Verfügung stehen.

 

Ein wichtiges Anliegen ist es weiterhin, die Beratungsmethode des „Peer Counseling“ auszubauen. Hierbei sollen soweit wie möglich Selbstbetroffene als Berater tätig werden. Dadurch sollen sich die Ratsuchenden selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern über ihre sozialrechtlichen Ansprüche und die Zuständigkeitsregelung im gegliederten System in einer frühen Phase auseinandersetzen können.

 

Das Beratungsangebot dient nicht dazu, bereits bestehende Auskunfts-, Beratungs- und Informationsangebote zu ersetzen. Es soll ergänzend und nicht in Konkurrenz zur gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX und anderen Angeboten zur Verfügung stehen. Vorhandene Strukturen und bestehende Angebote sind bevorzugt zu nutzen bzw. auszubauen und qualitativ zu verbessern. Die Berater/innen sind qualifiziert und ausschließlich dem Ratsuchenden verpflichtet. Eine rechtliche Beratung sowie eine Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren werden nicht geleistet.

 

Eine flächendeckende Struktur und bundeseinheitliche Qualitätsstandards sollen Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Angehörigen eine Verbesserung ihrer Teilhabe ermöglichen.

 

Der Behindertenbeirat Braunschweig e.V., dem 2009 die Aufgaben des Behindertenbeirates gem. § 12 (4) Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) per Satzung übertragen worden sind, hat sich im August 2017 im Einvernehmen mit den örtlichen Leistungserbringern, die intensiv in die Vorbereitung des Förderantrages einbezogen worden sind, und mit der uneingeschränkten Unterstützung der Stadt Braunschweig um eine Projektförderung zur Bereitstellung dieses ergänzenden, unabhängigen Beratungsangebotes für Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Braunschweig beworben.

 

Grundlage für die Projektförderung einer EUTB-Beratungsstelle ist die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen des BMAS vom 17.05.2017 (siehe Anlage). Förderanträge für die erste Förderperiode (Beratungsangebot und Förderung beginnen am 01.01.2018) konnten in der Zeit bis zum 31.08.2017 und für die zweite Förderperiode (Beginn ab 01.04.2018) bis zum 30.11.2017 gestellt werden. Mit der Durchführung des gesamten Verfahrens ist die gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH - (www.gsub.de) beauftragt.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der vom Behindertenbeirat am 25.08.2017 beantragten Projektförderung für eine EUTB-Beratungsstelle sind:

 

Neutrale Trägerschaft (Unabhängigkeit von örtlichen Leistungserbringern)

Vorerfahrung in der Projektarbeit (BINAS) und bei allgemeinen Beratungsleistungen

Vernetzung innerhalb der Stadt Braunschweig und im Land Niedersachsen

Vorerfahrung mit Peer Counseling (Tätigkeit von Selbstbetroffenen als Berater/innen)

Einrichtung von zwei ¾-Stellen zur Sicherung der geplanten Beratungszeiten

Barrierefreie, innenstadtnahe Räumlichkeiten für die Beratungsstelle

Gründung eines Projektbeirates (Stadt Braunschweig, Fördermitglieder)

 

Mit Bescheid der gsub vom 08.12.2017 wurde dem Behindertenbeirat eine nicht rückzahlbare Zuwendung i. H. v. 344.049,09 € für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 im Rahmen einer Anteilfinanzierung (95%) auf der Basis der förderfähigen Ausgaben i. H. v. 362.156,94 € gewährt. Daraufhin hat der Behindertenbeirat die von der Nibelungen-Wohnbau-GmbH angebotenen Räumlichkeiten (Leopoldstraße 5) ab 01.01.2018 angemietet und die Arbeitsverträge mit den beiden, in einem Ausschreibungsverfahren ausgewählten Beratungskräften ab 01.01.2018 bzw. ab 01.02.2018 geschlossen (regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von jeweils 29,25 Std.).

 

Die Finanzierung des Eigenanteils an den tatsächlichen Ausgaben für den Förderzeitraum von drei Jahren i. H. v. insgesamt 45.371,23 € (5% von 362.156,94 € zzgl. Differenz zu 389.420,32 € Ausgaben insgesamt) soll durch einen städtischen Anteil (60% = 27.222,74 €) sowie durch die Beiträge „neuer“ Fördermitglieder (13 örtliche Leistungserbringer) im Behindertenbeirat Braunschweig e.V. erfolgen. Zur Refinanzierung trägt auch die Untervermietung eines Büroraumes in der Beratungsstelle bei, der von der städtischen Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten genutzt werden wird.

 

Für die behindertengerechte Erstausstattung der EUTB-Beratungsstelle besteht auch die Möglichkeit der Verwendung von NBGG-Mitteln des Landes, die auf den städtischen Anteil angerechnet werden. Die zusätzliche Zuwendung im Jahr 2018 beträgt demnach 6.832,44 € (siehe Beschlussvorlage 18-07467). Der Behindertenbeirat erhält bereits seit Jahren einen institutionellen Zuschuss u. a. für den Betrieb der Geschäftsstelle in der Naumburgstraße 25. Im Jahr 2018 beträgt die Zuschusshöhe 15.200,00 €.

 

Der Betrieb in der EUTB-Beratungsstelle konnte aus organisatorischen Gründen (Baumaßnahmen, Mobiliarbeschaffung, Kommunikationsanschlüsse etc.) sowie aus personellen Gründen (Verfügbarkeit der Beratungskräfte, zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen) ab 01.01.2018 nur eingeschränkt aufgenommen werden. Nach Auskunft des Behindertenbeirates ist zeitnah eine „offizielle“ Eröffnung geplant, wenn der Vollbetrieb der Beratungsstelle garantiert ist.

 

Darüber hinaus steht auch noch die konstituierende Sitzung des Projektbeirates aus, der einerseits als Beratungsgremium für den Behindertenbeirat in organisatorischen und sonstigen Angelegenheiten fungieren und andererseits die Qualität des EUTB-Beratungsangebotes durch entsprechende Unterstützung der hauptamtlichen Beratungskräfte gewährleisten soll.

Dem Projektbeirat werden Vertreter/innen der Fördermitglieder (örtliche Leistungserbringer) mit entsprechenden Erfahrungen in der Sozialberatung sowie ein/e Vertreter/in der Verwal-tung (FB Soziales und Gesundheit) angehören.

 

Die Verwaltung sieht mit der Einrichtung einer EUTB-Beratungsstelle in Braunschweig eine einmalige Chance, ein allein dem Ratsuchenden gegenüber verpflichtetes Beratungsangebot anzubieten und insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe zu geben. Die Ratsuchenden können so in die Lage versetzt werden, sich selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern über ihre sozialrechtlichen Ansprüche und die Zuständigkeitsregelung im gegliederten System in einer frühen Phase auseinandersetzen zu können. Dieses zusätzliche Angebot schafft den Braunschweigerinnen und Braunschweigern mit (drohenden) Behinderungen und auch ihren Angehörigen somit eine weitere Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe.
 

 

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