Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07471
Grunddaten
- Betreff:
-
Querung der Gifhorner Straße in Höhe des Milo-von-Bismarck-Platzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Vorberatung
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27.02.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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28.02.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau der Mittelinsel im Bereich der Signalanlage Gifhorner Straße/Milo-von-Bismarck-Platz mitsamt Anpassung der Markierung und die Verbreiterung des Geh- und Radweges zwischen Signalanlage und Straße An der Autobahn wie beschrieben umzusetzen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
In zwei Einwohneranfragen zur Ratssitzung vom 06.02.2018 war die Verkehrssituation am Milo-von-Bismarck-Platz thematisiert worden. Die Verwaltung hatte in der Beantwortung eine Beschlussvorlage angekündigt, die hiermit vorgelegt wird.
Die Gifhorner Straße ist derzeit durch eine große Sperrfläche in der Mitte geteilt. Die beiden Fahrspuren sind zügig trassiert. Im Bereich der Signalanlage liegt die Ausfädelung der Rechtsabbiegerspur Richtung Hauptstraße, so dass die Gifhorner Straße an dieser Stelle eine Gesamtbreite von rd. 13 m besitzt.
Ziel der nunmehr geplanten Mittelinsel ist es, die Fernstraßenoptik aufzuheben und die Kreuzung im Allgemeinen und die Fußgängersignalanlage im Besonderen stärker in das Bewusstsein der Autofahrer zu rücken. Dazu wird eine rd. 4 m breite Mittelinsel errichtet. Auf der Mittelinsel werden zusätzliche Signalmasten ergänzt.
Die Breite der Querung für die Fußgänger und Radfahrer wird mit ca. 6 m so gewählt, dass eine eventuelle spätere Begradigung der Furt und Anpassung der zulaufenden Geh- und Radwege ohne Änderung der Insel möglich ist.
Durch die Lage und Breite der Insel wird der stadteinwärtige Verkehr weiter nach außen gedrückt und gegenüber der weiteren Spurführung verschwenkt. Dies und die punktuell auf 3,25 m verringerte Breite der Fahrstreifen wird zur Verringerung der Geschwindigkeit beitragen und die Aufmerksamkeit an dieser Stelle erhöhen.
Die Breite des Gehweges auf der Ostseite der Gifhorner Straße zur Straße An der Autobahn beträgt nur zwischen 1,7 und 2 m. Dies ist für einen Zweirichtungsradweg zu schmal. Um zukünftig auch den Radverkehr ordnungsgemäß über die Signalanlage führen zu können, wird dieser Weg auf ca. 2,5 m Breite in den Böschungsbereich hinein vergrößert.
In dem Zuge werden die Sinnbilder an der Lichtsignalanlage von „Fußgänger“ auf „Fußgänger und Radfahrer“ geändert.
Die Kosten betragen insgesamt ca. 50.000 €. Haushaltsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 5S.660069 zur Verfügung.
Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht für die Anlieger aus. Die Umsetzung erfolgt bis Mitte 2018, also vor Beginn des nächsten Schuljahres.
Diese Beschlussvorlage dient zugleich der Beantwortung der Anfrage im Stadtbezirksrat 323 (DS 18-06790).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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521,2 kB
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