Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07217
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondervermögen Pensionsfonds; Haushaltsvollzug 2017 Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.03.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.03.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Finanzhaushalt
Gesamtfinanzrechnung des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig
Zeile 30Sonstige Investitionstätigkeit
Sachkonto788550 Ausleihungen an Konzernunternehmen
_________________________________________________________________________
Für die o. g. Finanzstelle wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 9.008.770,18 EUR beantragt.
Haushaltsansatz 2017 0,00 EUR
außerplanmäßig beantragt9.008.770,18 EUR
(neu) zur Verfügung stehende Mittel9.008.770,18 EUR
Im Haushaltsjahr 2017 wurden aus dem Sondervermögen „Pensionsfonds“ konzernintern 4.398.770,18 EUR an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) sowie 4.610.000,00 EUR an die Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) ausgeliehen.
Aufgrund der zum 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Änderung bezüglich der Einlagensicherung bei privaten Banken, wird für die Gelder von Bund, Ländern und Kommunen bei diesen Kreditinstituten keine Sicherheit der Einlagen mehr gewährleistet. Neue städtische Geldanlagen erfolgen daher grundsätzlich nur noch bei Sparkassen und Volksbanken. Zinserträge sind hierbei derzeit jedoch nicht zu erzielen. Aus diesem Grund sind Darlehensvergaben innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig wirtschaftlich sinnvoll, da zum einen die Finanzierungskosten der Darlehen in Höhe von marktüblichen Kreditzinsen konzernintern verrechnet und nicht an externe Kreditinstitute gezahlt werden und zum anderen das Guthaben des bestehenden Girokontos, das zukünftig voraussichtlich mit Verwahrgebühren belastet werden wird, reduziert werden kann.
Die Möglichkeit einer Kreditvergabe an städtische Beteiligungen, die zu 100 % beherrscht werden, ist aufgrund der Satzungsänderung aus dem Jahr 2015 zulässig. Das Darlehen an die SBBG hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Zinssatz 0,49 %) und wurde von der Gesellschaft zur Umschuldung eines anderen Darlehens verwendet. Das Darlehen an die BSVG läuft zehn Jahre (Zinssatz 0,53 %) und wurde zur Finanzierung von Investitionsvorhaben benötigt.
Die Ausleihungen waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung noch nicht bekannt und sind daher im Finanzhaushalt des Sondervermögens nicht veranschlagt gewesen. Hierdurch ist es zu einer außerplanmäßigen Auszahlung gekommen.
Eine Deckung im Haushaltsjahr 2017 ist durch die vorhandenen liquiden Mittel sichergestellt.
