Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07425-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulwegeplan Grundschule Wenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Bender
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
27.02.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Schulwegpläne, die von der Verwaltung und der Verkehrswacht Braunschweig e. V. herausgegeben werden, werden ein Mal jährlich im Frühjahr überprüft. Die Überprüfung nimmt die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei vor. Änderungsbedarfe in den Schulwegplänen werden von der Verwaltung bei den Schulen und der Polizei abgefragt. Änderungen am Schulwegplan für die Grundschule Wenden hat es im vergangenen Jahr nicht gegeben.
Zu 2.:
Aufgrund der Übersichtlichkeit der Straße ist das Überqueren des nördlichen Bereichs der Hauptstraße nicht als besonders gefährlich ausgewiesen. Eine Querung der Hauptstraße in Wenden wird für die Schulkinder aber davon unabhängig ausschließlich an den im Schulwegplan eingezeichneten Querungsmöglichkeiten empfohlen.
Zu 3.:
Die Eintragungen in den Schulwegplänen zu den Schulwegen haben lediglich empfehlenden Charakter. Das betrifft sowohl die Einzeichnungen zu den empfohlenen Schulwegen als auch zu den Bereichen, in denen das Überqueren von Straße als besonders gefährlich eingeschätzt wird. Die Gründe, warum das Überqueren von Straßen als besonders gefährlich eingestuft wird, können sehr unterschiedlich sein (z. B. Unübersichtlichkeit durch Kurven im Straßenverlauf, beiderseitiges Parken von Fahrzeugen am Fahrbahnrad). Grundsätzlich ergibt sich daraus nicht die Konsequenz, dass bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Gefahren an diesen Stellen zu mildern. An der Hauptstraße in Wenden gibt es keinen Anlass, baulich tätig zu werden. Im Übrigen ist das Unfallgeschehen nach Rücksprache mit der Polizei an den im Bereich der Hauptstraße in Wenden eingezeichneten Querungsmöglichkeiten im Schulwegplan in den vergangenen Jahren unauffällig.
