Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07138-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitskontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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27.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Verwaltung hat zur Ausführung des Ratsbeschlusses vom Februar 2016 dem Rat mit Drucksache 16-03076 ein Konzept zur Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung vorgelegt.
Im Februar 2017 hat der Rat unter anderem beschlossen, dass die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in Braunschweig nach der im Konzept dargestellten sog. Variante B ausgeweitet wird. Im Jahr 2017 sollte zunächst mit der Umsetzung der Einstiegsvariante A begonnen werden. Darauf aufbauend soll die weitere Umsetzung der Variante B schrittweise ab dem Jahr 2018 erfolgen.
Die Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung nach Variante A wird aktuell von der Verwaltung in personeller, organisatorischer und technischer Hinsicht aufgebaut.
- Personeller Aufbau
Unmittelbar nach Rechtskraft des Haushalts 2017 wurde mit dem sukzessiven personellen Aufbau der zusätzlichen Stelle 66.43 - Geschwindigkeitsüberwachung begonnen. Sinnvollerweise wurde in einem ersten Schritt der Dienstposten der Stellenleitung ausgeschrieben, um den organisatorischen Aufbau der Stelle einleiten zu können. Dazu gehörten zunächst, weiteres Personal zu gewinnen und das neue Messfahrzeug mit laserbasierter Messanlage zu beschaffen. Die Besetzung der Stellenleitung erfolgte zum 25. September 2017. Parallel dazu lief das Stellenbesetzungsverfahren für die stellvertretende Stellenleitung; diese Stelle konnte zum 1. November 2017 besetzt werden.
Im Fachbereich Tiefbau und Verkehr sind damit aktuell 1,4 von insgesamt 4,4 der in Variante A vorgesehenen zusätzlichen Planstellen besetzt. Die weiteren 3 Planstellen (Messpersonal) konnten verwaltungsintern nicht besetzt werden; sie wurden daher öffentlich ausgeschrieben.
Wenn es gelingt, diese drei Stellen im aktuellen Auswahlverfahren zu besetzen, kann das Konzept zur Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung schrittweise weiter umgesetzt werden.
- Organisatorischer Aufbau
Für die räumliche Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Stelle 66.43 – Geschwindigkeitsüberwachung konnten Räume in der städtischen Liegenschaft Richard-Wagner-Straße 1 zur Verfügung gestellt werden. Der Umzug ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
- Technischer Aufbau
Wenn das zusätzliche Messpersonal zur Verfügung steht, kann die neue Messtechnik (Messfahrzeug mit Lasertechnik) ergänzend zur bisherigen Messtechnik (Messfahrzeug mit Radartechnik) eingesetzt und die Geschwindigkeitsüberwachung entsprechend der Variante A ausgeweitet werden. Daher erfolgen sinnvollerweise Personalgewinnung und Technikbeschaffung parallel.
Das zweite Messfahrzeug wird über ein formales Vergabeverfahren beschafft, damit es dann, wenn das Personal eingestellt wurde, verfügbar ist.
- Laufender Messbetrieb
Neben diesem Aufbau wird der laufende Messbetrieb mit dem städtischen Radarwagen in Bereichen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
– vorrangig vor Kindergärten und Schulen – fortgeführt. Weiterhin werden derzeit
5 Geschwindigkeitsmessdisplays und 2 Seitenstrahlradargeräte nach Verfügbarkeit in den 19 Stadtbezirken eingesetzt.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss der Variante A mit der schrittweisen Umsetzung der vom Rat beschlossenen Variante B, die auch stationäre Messanlagen berücksichtigt, zu beginnen. Dabei sollen Maßnahmen zur Umsetzung der Variante B dann erfolgen, wenn sich in der Praxis gezeigt hat, dass sich die Variante A stabil bewährt hat.
Der Rat und die jeweils betroffenen Stadtbezirksräte werden im Zuge der Umsetzung der Variante B zur Auswahl der endgültigen Standorte stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen beteiligt. In diesem Zusammenhang werden auch die von einzelnen Stadtbezirksräten eingebrachten Standortvorschläge näher betrachtet und untersucht.
