Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07422-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Planungs- und Gestaltungsvorhaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
27.02.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 14.02.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Nachfrage zu „Sponsoring-Konstruktionen“ die im Bürgerforum am 12.02.2018 angesprochene Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Richard Borek Stiftung zur gemeinsamen Förderung der Entwicklung von städtebaulichen Konzeptionen für die Braunschweiger Innenstadt gemeint ist. Die Vereinbarung hat das Ziel, städtebauliche Konzepte für die Braunschweiger Innenstadt zu fördern und entsprechende Planungsaufträge zu finanzieren.
Die erste Vereinbarung hatte eine Laufzeit von 2008 bis 2012, die zweite Vereinbarung hatte eine Laufzeit von 2013 bis 2017. Derzeit wird aufgrund der positiven Erfahrungen eine erneute Verlängerung der Vereinbarung vorabgestimmt.
Durch VA-Beschluss (15612/12) wurde im Oktober 2012 die Verlängerung der Vereinbarung positiv beschieden. Alle Planungsaufträge werden den Gremien nach einem entsprechenden Beschluss von 2012 angezeigt und die Inhalte werden ebenfalls vorgestellt - siehe beispielsweise 13079/13 (Museumstraße/Hagenmarkt). Die Annahme der entsprechenden jährlichen Zuwendungen der Richard Borek Stiftung in Höhe von 20.000 € wurden transparent jedes Jahr den Ratsgremien zur Zustimmung vorgelegt.
Die erwähnten Planungsaufträge (Museumstraße/Hagenmarkt) erfolgten durch die Stadt Braunschweig an das Planungsbüro Ackers Partner Städtebau auf der Grundlage von nachvollziehbaren Angeboten mit Stundensätzen für die jeweiligen Leistungen in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Zu den Planungsaufträgen liegt jeweils eine Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes vor.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Frage wie folgt:
Jenseits der in der Vorbemerkung genannten Beauftragungen erfolgte in jüngerer Zeit z.B. eine Vergabe direkt an das Büro Welp von Klitzing für eine Gestaltungsplanung des Lilienthalplatzes. Es handelte sich um eine Leistung auf Basis des Preisrechts der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), wodurch der Honorarrahmen vorgegeben ist. Deshalb entspricht in diesen Fällen eine solche freihändige Vergabe direkt an ein Büro der üblichen und vom Rechnungsprüfungsamt getragenen Verwaltungspraxis.
