Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07460-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ankauf bundeseigener Grundstücke zur Wohnraumförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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28.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.02.2018 (18-07460) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) hat im Gebiet der Stadt Braunschweig 13 Flächen in ihrem Eigentum. Dabei handelt sich zum Einen um großflächige Bereiche, auf denen sich Bundesbehörden oder Forschungsanstalten wie der Zoll, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt oder das Julius-Kühn-Institut befinden. Diese Flächen stehen auf absehbare Zeit für eine Wohnbebauung nicht zur Verfügung.
Zum Anderen besitzt die BIMA Flächen, die sich im Randbereich von Bundesfernstraßen oder außerhalb des Siedlungsgebietes befinden, auch diese Flächen eignen sich aufgrund der Lage und ihrer geringen Größe für eine Wohnbebauung nicht.
Darüber hinaus gibt es noch einzelne kleinere Flächen der BIMA, auf denen bereits eine Wohnbebauung besteht und auf denen eventuell noch Restflächen für eine Innenentwicklung vorhanden sind.
Großflächige Brach- oder Konversionsflächen der BIMA im Sinne der Intentionen des Koalitionsvertrages befinden sich in Braunschweig nicht. Ehemalige Bahnbetriebsflächen wie z. B. das Eisenbahnausbesserungswerk befinden sich nicht im Eigentum der BIMA, sondern sind Eigentum der aurelis, einer Gesellschaft ohne Bundesbeteiligung und sind damit nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarung.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf absehbare Zeit kommen keine Grundstücke der BIMA für eine großflächige Wohnbebauung in Frage. Mit der Entwicklung der Heinrich der Löwe Kaserne wird jedoch gegenwärtig auf einer ehemaligen Fläche der BIMA die Zielsetzung des Koalitionsvertrages in beispielhafter Weise umgesetzt.
Zu Frage 2:
Großflächige Planungen erfordern in der Regel immer ein Planverfahren, eine genaue Überprüfung muss - im gegenwärtig hypothetischen Fall - bezogen auf eine konkrete Fläche erfolgen.
Zu Frage 3:
Sollte sich die BIMA von relevanten Flächen trennen wollen, wäre die Verwaltung in der Lage, entsprechend zu reagieren.
