Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-06987-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 30.01.2018 (18-06987) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Für die Ermittlung des Größenumfanges von Kompensationsflächen gibt es im Braunschweiger Stadtgebiet kein vorgeschriebenes Berechnungsmodell.

 

In der Regel wird aber im Stadtgebiet das sog. „Osnabrücker Kompensationsmodell“ für die Berechnung bzw. Ermittlung von Kompensationsflächen verwendet.

 

Im Rahmen dieses Kompensationsmodells wird die Einstufung in sog. Wertkategorien vorgenommen. Hierbei führen u. a. der Biotoptyp, die Vielfalt an biotoptypischen Arten, Alter und Größe zu einer fünfstufigen Einteilung in Wertkategorien zwischen wertlos und extrem empfindlich.

 

Zu Frage 2:

 

Auch die Qualität von Böden der Ausgleichsflächen wird im Rahmen der Einstufung in sog. Wertkategorien – durch den Sachverhalt besondere Standortbedingungen – im Rahmen des o. g. Berechnungsmodelles einbezogen.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dem angefragten Bodenwert die Boden- und Ackerzahl gemeint ist. Nach den vorliegenden Informationen des Nds. Landesamtes für Energie, Bergbau und Geologie liegen die Zahlen auf Braunschweiger Gebiet bei 70 – 96. Der überwiegende Teil liegt zwischen 84 und 88.
 

 

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