Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06988-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Altlastenuntersuchungen bzw. Bodenuntersuchungen zum Flächenrecycling -Erlass des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 24.08.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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28.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 (18-06988) wird wie folgt Stellung genommen:
Der PAK-Erlass des Nds. Umweltministeriums verschärft die Beurteilungsmaßstäbe der geltenden Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für den häufig auftretenden Schadstoff Benzo(a)pyren (BaP), der zur Stoffgruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) gehört. Die sogenannten Prüfwerte wurden deutlich gesenkt:
Prüfwert (mg/kg) | Kinderspielflächen | Wohngebiete | Park- und Freizeitanlagen | Industrie- und Gewerbegrundstücke |
Bislang | 2 | 4 | 10 | 12 |
Neu | 0,5 | 1 | 1 | 5 |
Gründe des Erlasses:
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung stammt aus dem Jahre 1999. Bewertet wird anhand von Prüfwerten, die entsprechend des Wirkungspfades (Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze, Boden-Grundwasser) und in Abhängigkeit von der o. g. Nutzung abgeleitet wurden. Bei Schadstoffkonzentrationen unterhalb der dortigen Prüfwerte gilt der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast als ausgeräumt; wird der Wert überschritten, ist die Fläche weiter zu untersuchen.
PAK (Teer-Verbindungen) entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material wie Holz oder Kohle. Sie sind in Böden von Kokereien, Gaswerken und Teerfabriken in sehr hohen Konzentrationen anzutreffen. PAK kommen als komplexe Gemische ihrer Einzelsubstanzen, u. a. Benzo(a)pyren, vor.
Aufgrund einer unzureichender Datenlage für PAK existiert für die Stoffgruppe in der Bundesverordnung kein Prüfwert. Ein solcher liegt lediglich für den besonders gut untersuchten und als kanzerogen geltenden Einzelstoff BaP vor.
BaP soll nun nach dem PAK-Erlass als Stellvertretersubstanz für sämtliche PAK verwendet werden. Der neu entwickelte Prüfwert für BaP deckt somit die toxikologische Wirkung der gesamten Stoffgruppe der PAK ab.
Im Vorgriff auf eine Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz gegenüber den nachgeordneten Unteren Bodenschutzbehörden angeordnet, die neuen Werte ab sofort anzuwenden.
Zu den Auswirkungen des Erlasses:
Erhöhte BaP-Gehalte werden häufig dann gefunden, wenn aufgefüllte Böden mit Bauschutt oder Aschebestandteilen vorliegen und wurden z. B. auch schon in sogenannten Grabeländern angetroffen. Besonders betroffen sind Städte, bei denen in Folge des Zweiten Weltkriegs Kriegs- und Brandschutt im Boden vorhanden ist. Die neuen Prüfwerte erfordern insofern Untersuchungen auch für Flächen, die von der Vornutzung (Teerfabriken, Kokereien etc.) her nicht altlastenverdächtig sind.
Wesentliche Bedeutung hat der Erlass bei der Untersuchung von Flächen im Rahmen der Bauleitplanung, bei Baumaßnahmen sowie beim Flächenrecycling. Werden z. B. PAK-Belastungen in Untersuchungen festgestellt, werden diese in den Bebauungsplänen gekennzeichnet, um vor dem potenziell gefährlichen Boden zu warnen. Bei einem Flächenrecycling werden größere Bodenmassen zu entsorgen sein, wie aktuell im Bereich Feldstraße.
Auch hinsichtlich der Überprüfung älterer Bewertungen, die der gültigen Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entsprechen oder der Anordnung von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, ist ein hoher, aber letztlich noch nicht abschließend einschätzbarer Mehraufwand zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen gutachterlich beurteilt werden muss, ob aus einer Prüfwertüberschreitung tatsächlich Gefahren für die Gesundheit resultieren.
