Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07453-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 15.02.2018 (18-07453) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Am 31. Januar 2018 fand das im Rahmen der Sitzung des Planungs- und Umweltaus­schusses vom 24. Januar 2018 vereinbarte Gespräch zwischen Verwaltung, Investor, Gutachter und Politik zum „Holzmoor“ statt. In diesem Rahmen wurden u. a. die Ergebnisse der vorliegenden faunistischen und floristischen Kartierungen ausführlich dargestellt und erläutert. Im Hinblick auf die Kartierungen und das weitere Vorgehen sind seither keine Änderungen eingetreten.

 

Die Verwaltung verweist vor diesem Hintergrund bzgl. des Sachstandsberichts auf das Gespräch vom 31. Januar 2018 und beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die in den Fangeimern des Amphibienzauns ggf. befindlichen Amphibien werden registriert, über den Zaun getragen und an geschützter Stelle im Bereich der Hecke, die westlich das Gebiet begrenzt, ausgesetzt. Von dort aus können die Tiere ihre Laichwanderung fortsetzen.

 

Zu 2:

 

Im Rahmen der Fangzaunkartierung im Frühjahr 2018 wird untersucht, welche Rolle der Geltungsbereich des B-Plans als Landlebensraum für die Knoblauchkröte und ggf. weitere Amphibienarten spielt. Sind Ersatzflächen erforderlich, werden diese im Rahmen des weiteren B-Planverfahrens ausgewiesen. 


 

Zu 3:

 

Da keine Laichgewässer der Knoblauchkröte von dem Vorhaben betroffen sind, ist eine Umsiedlung der Art nach jetzigem Kenntnisstand nicht vorgesehen. Wie viele Individuen den Geltungsbereich des B-Plans als Winterquartier aufsuchen, wird durch die Fangzaun­kartierung im Frühjahr 2018 ermittelt. Sollte sich daraus ein Bedarf an Ersatzflächen für den beanspruchten Landlebensraum ergeben, werden diese im Rahmen des weiteren B-Plan­verfahrens ausgewiesen.
 

 

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