Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05384-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.09.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:        Beidseitige Schutzstreifen sind in der Altmarkstraße nicht realisierbar, da die Fahrbahn mit einer Breite von rd. 6,50 m zu schmal ist.

Schutzstreifen sind in der Regel 1,50 m breit (mind. 1,25 m), die Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen 5,00 m (mind. 4,50 m). Bei beidseitigen Schutzstreifen wird also eine Regelbreite von 8,00 m (5,00 + 1,50 + 1,50) benötigt, mindestens 7,00 m.

 

Die Empfehlungen zu den Radverkehrsanlagen machen keine Aussagen zu einseitigen Schutzstreifen. Von der Einrichtung eines einseitigen Schutzstreifens wird abgesehen, weil im Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen immer auf den einen Schutzstreifen ausgewichen würde. Bei der vorhandenen Kurvigkeit und der geringen Breite der Altmarkstraße ist die Gefahr besonders groß, dass in den Innenkurven die Schutzstreifen dauerhaft überfahren werden. Durch dieses im Ergebnis sehr häufige Überfahren des Schutzstreifens könnte die davon erhoffte Sicherheit nicht erreicht werden.

 

Zu 2. + 3.: Bei der Altmarkstraße handelt es sich um eine kurvige Ortsdurchfahrt, die mit vielen anderen vergleichbar ist, auf denen auch ohne eine Temporeduzierung auf 30 km/h der Verkehr problemlos funktioniert.

 

Der Gesetzgeber hat 50 km/h als innerörtliche Höchstgeschwindigkeit festgesetzt. Ohne einen wichtigen Grund darf davon nicht abgewichen werden. Wichtige Gründe könnten Unfallhäufungen sein, die entstanden sind, weil die Geschwindigkeit von 50 km/h ursächlich zu diesen Unfällen geführt haben, oder aber aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

                  Beide Voraussetzungen liegen in der Altmarkstraße nicht vor.

 

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