Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07294-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu den Zeichen 274, 276 und 277 (Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Überholverbot) ist die Kennzeichnung des Endes der Verbotsstrecke entbehrlich, wenn das Zeichen 274 mit einem Gefahrzeichen, z. B. Z 133 (Achtung Fußgänger), kombiniert wird.

 

Die Aufstellung eines weiteren Verkehrszeichens „Tempo 50“ hinter der Querungshilfe in Höhe Fischerweg ist daher formal nicht erforderlich.

 

Um aber noch deutlicher zu machen, dass die Beschränkung auf 30 km/h nur im Bereich der Querungshilfe gilt, werden kurzfristig Tempo-50-Schilder in beiden Fahrtrichtungen jeweils hinter der Querungshilfe aufgestellt.
 

 

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