Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06651-01
Grunddaten
- Betreff:
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Parken auf Grünflächen an der Roten Wiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof
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zur Kenntnis
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07.03.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.01.2018 (18-06651) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf der Grünfläche mit Baumbestand nördlich des großen Trainingsplatzes Rote Wiese ist nicht zulässig. Es handelt sich um eine öffentliche Anlage im Sinne der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig. Gemäß § 3 dieser Verordnung ist es in öffentlichen Anlagen untersagt, Kraftfahrzeuge aller Art, Wohnwagen und Anhänger außerhalb dafür ausgewiesener Flächen abzustellen, zu reinigen oder zu reparieren sowie mit Kraftfahrzeugen aller Art zu befahren, es sei denn, dies ist ausdrücklich zugelassen. Verstöße hiergegen können gemäß § 13 (1) Nr. 2 (3) der Verordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Zu Frage 2:
Ein Absperren mit z. B. Findlingen sämtlicher temporär illegal beparkter Grünflächen im gesamten Stadtgebiet ist aufgrund der nur begrenzt vorhandenen Ressourcen nicht möglich, zumal auch weiterhin das Befahren mit Pflegefahrzeugen wie Aufsitzrasenmähern gewährleistet sein muss. Bei Parkverstößen kann sich grundsätzlich an den Zentralen Ordnungsdienst der Stadt Braunschweig oder an die Polizei gewendet werden.
