Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-06575-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines 3-D-Zebrastreifen (Saarbrückener Str./St.-Wendel-Str.)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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07.02.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321 für die Sitzung am 07.02.2018:
„Die Verwaltung wird gebeten, den Zebrastreifen an der Kreuzung Saarbrückener Str./St.-Wendel-Str. als 3-D-Zebrastreifen umzugestalten (vgl. Foto bzw. Video auf: bit.ly/adac-3d)“
Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Stadtbezirksrats 321 am 07.02.2018:
Die Stadt Braunschweig unterstützt und initiiert regelmäßig innovative Entwicklungen im Straßenraum. Dies wird u.a. beispielhaft an der Kooperation mit dem DLR mit der einzigartigen Anwendungsplattform Intelligente Mobilität (AIM), der Entwicklung und Anwendung des Umweltorientierten Verkehrsmanagements (UVM) oder auch dem bundesweit beachteten großen zusammenhängenden Netz von Fahrradstraßen oder der Vorreiterrolle bei der Installation separater Signalgeber für den Radverkehr deutlich.
Die Idee des 3-D-Zebrastreifens wurde deshalb von der Verwaltung im Hinblick auf verkehrliche Wirksamkeit und verkehrrechtliche Machbarkeit geprüft.
Verkehrliche Wirksamkeit
In der Presseberichterstattung zur Einschätzung des Erfinders Ralf Trylla zu der tatsächlichen verkehrlichen Wirksamkeit (Braunschweiger Zeitung vom 01.02.2018) wird ein geändertes langsameres Fahrverhalten der Autofahrer verneint.
Auch der Verkehrsstadtrat der Stadt Linz, die einen solchen Zebrastreifen markiert hat, sieht lt. Spiegel-Online und Online-Ausgabe der Braunschweiger-Zeitung vom 06.02.2018 darin keinen Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern lediglich einen Marketingeffekt. Der Streifen entfalte seine Wirkung nur aus einer Fahrtrichtung, bei Nacht und Nässe verpuffe der Effekt außerdem. Zusätzlich sei der 3-D-Effekt nur aus nächster Nähe und bei geringer Geschwindigkeit erkennbar.
Der ADAC kommt nach Kenntnisstand der Verwaltung bundesweit nicht zu einer einheitlichen Bewertung. Während der Nds. Landesverband die Idee grds. positiv bewertet, spricht sich im Kontext der Diskussion in Hamburg der ADAC gegen solche Exzellenz-Fußgängerüberwege aus und hält herkömmliche Zebrastreifen für sicher genug. Vielmehr gibt es dort Zweifel an der Sicherheitsrelevanz; es könne durch die Irritation der Autofahrer in der Folge zu unkontrolliertem Abbremsen und Auffahrunfällen kommen. Darüber hinaus wird ein schneller Gewöhnungseffekt vermutet. Lt. des ADAC Sprechers Christian Hieff seien 3-D-Zebrastreifen, die "Antwort auf eine Frage, die nie gestellt wurde." Es lohne sich viel mehr, das Geld in die Unfallprävention zu stecken. Ähnlich sehe dies lt. Presseberichterstattung auch Michael Schreckenberg, Verkehrsforscher an der Universität Duisburg-Essen. 3-D-Zebrastreifen seien eine "Attraktion oder Skurrilität", die sich eher für einen Schnappschuss eigneten, als die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch er hält die ausgeschilderten Zebrastreifen für „völlig ausreichend". Wenn man etwas verbessern wolle, sollten die Kommunen in LED-Leuchten an den Überwegen investieren.
(Quelle: https://www.abendblatt.de/hamburg/article213322399/Hamburger-sollen-3-D-Zebrastreifen-testen.html)
Aus Sicht der Verwaltung hat der 3-D-Zebrastreifen keinen erkennbaren Nutzen, sondern führt eher zu Irritationen. Insofern erscheint eine Umsetzung nicht sinnvoll.
Verkehrrechtliche Machbarkeit
Die Verwaltung ist bei der Gestaltung von Fahrbahnmarkierungen nicht frei. Maßgebend für die Verwendung von Verkehrszeichen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) und deren Verwaltungsvorschriften. Danach dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden. Bei einem Zebrastreifen handelt es sich um das Verkehrszeichen 293, das entsprechend seinem Muster ausschließlich in Weiß und in zweidimensionaler Darstellung zu verwenden ist.
Deshalb beabsichtigt die Verwaltung nicht, den Kontakt zu den zuständigen Aufsichtsbehörden aufzunehmen, um die Möglichkeiten einer Realisierung abweichend von der StVO zu prüfen.
