Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07733
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung älterer Kindertagesstätten hinsichtlich der Erfüllung heutiger Qualitätsanforderungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.04.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Es wird eine Kommission eingerichtet, die trägerübergreifend ältere Kindertagesstätten in der Stadt Braunschweig überprüft, ob diese noch heutigen Qualitätsanforderungen genügen.
Die so genannte „Begehungskommission“ setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertreterinnen/Vertretern des Jugendhilfeausschusses, der Freien Träger der Jugendhilfe sowie der Verwaltung der Stadt Braunschweig. Die Kommissionsmitglieder des Jugendhilfeausschusses benennt dieser aus seiner Mitte. Die konkrete Benennung der Vertretenden der Freien Träger erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Abstimmung mit den Trägervertretenden der AG gemäß § 78 SGB VIII - Kita. Seitens der Verwaltung ist die kontinuierliche Beteiligung der Fachbereichsleitung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie sowie jeweils einer fachkundigen Mitarbeiterin / eines fachkundigen Mitarbeiters des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie sowie der Bauverwaltung sicherzustellen.
Die Koordination/Geschäftsführung der Kommission obliegt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Das weitere Verfahren und Vorgehen der Kommission wird im Rahmen eines Auftakttreffens abgestimmt und festgeschrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit den Diskussionen über die Instandhaltung und Sanierung von Kindertagesstätten freier Träger wurde seitens der Arbeitsgemeinschaft Braunschweiger Wohlfahrtsverbände (AGW) darauf hingewiesen, dass etliche Kindertagesstätten nicht mehr heutigen Standards entsprechen.
Als Ergebnis der im Vorfeld des Ratsbeschlusses DS 17-05890 vom 19. Dezember 2017 geführten Gespräche wurden folgende Maßnahmen fixiert:
1. Aufstockung der gewährten Teilpauschale für Instandhaltungen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und Werterhaltung des Gebäudes / der Einrichtung auf eine jährliche Pauschale pro geförderte Gruppe in Höhe von 8.550 €, wobei dieser Betrag ab dem Jahr 2019 im Rahmen der Sachkosten weiter dynamisiert wird. Diese Maßnahme wurde durch o.g. Ratsbeschluss bereits realisiert.
2. Implementierung eines Programms zum Abbau des aufgelaufenen Sanierungsstaus zur Sicherstellung der weiteren Nutzbarkeit der für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Krippen- und Kindergartenbetreuung zwingend erforderlicher Gebäude. Hierzu wird zurzeit ein Programm vorbereitet, in welchem über eine Laufzeit von zehn Jahren 2/3 der Kosten für bereits aufgelaufene Sanierungserfordernisse eine zusätzliche Förderpauschale unter Berücksichtigung des Alters der Einrichtungen und der Anzahl der Gruppen an die freien Träger ausgezahlt werden könnte.
3. Unabhängig und eindeutig abzugrenzen von den hier skizzierten Maßnahmen ist die über die Sanierung der Einrichtungen hinausgehende Modernisierung älterer Einrichtungen bei allen Trägern von Kindertagesstätten, die nicht mehr aktuellen Standards entsprechen. Die Implementierung einer so genannten Begehungskommission zur Überprüfung der Einrichtungen hinsichtlich der Erfüllung heutiger Qualitätsanforderungen wurde im Vorfeld mit der AGW vereinbart.
Insofern handelt es sich bei dem zu fassenden Beschluss zur Zusammensetzung der Begehungskommission um die Erfüllung der im Vorfeld mit städtischen Kooperationspartnern zum Ratsbeschluss 17-05890 vom 19. Dezember 2017 getroffenen Vereinbarungen.
