Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 18-07737

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, dass der Bezirksrat den nachstehenden Beschluss fassen möge: Zeitgleich mit dem Abschluss der Kanalisierungsmaßnahmen werden auf der Rudolfstraße folgende Maßnahmen umgesetzt:

 

  1. Auf der Rudolfstraße wird in Höhe der Wegeverbindung zur Goslarschen Straße (REWE) und gegenüberliegend der Einmündung der Glückstraße eine Querungshilfe nach dem Muster auf der Hermannstraße eingerichtet.

 

  1. Für die Rudolfstraße wird Tempo 30 als Streckenbeschränkung auf der gesamten Länge angeordnet.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wegeverbindung von der Rudolfstraße zur Goslarschen Straße wird von vielen Bewohnern genutzt um zum REWE-Markt zu gelangen. Sie wird aber auch von Schülern der Grundschule Diesterwegstraße genutzt um von der Goslarschen Straße über die Glückstraße zur Schule zu gelangen. Z. Z. darf auf beiden Seiten der Rudolfstraße uneingeschränkt geparkt werden, so dass die direkte Querung der Straße mit Fahrzeugen zugestellt ist und die Menschen sich zur Querung der Straße den Weg zwischen den Fahrzeugen hindurch suchen müssen. Insbesondere für die Grundschüler ist dies gefährlich, weil sie zwischen den parkenden Fahrzeugen heraus auf die Straße treten müssen. Dies bedarf einer hohen Aufmerksamkeit. Von Kraftfahrzeugführern, denen auf der Rudolfstraße noch immer 50 km/h zugestanden werden, sind die Kinder erst spät zuerkennen. Zum Schutz aller Benutzer, insbesondere aber der Kinder soll an dieser Stelle deshalb eine Querungshilfe derart eingerichtet werden, dass beiderseits der Straße Gehwegnasen in die Fahrbahn hineingebaut werden, so dass eine maximale Durchfahrtbreite von 3,50 m zwischen den Borden verbleibt. Diese Gehwegnasen sind durch geeignete Maßnahmen gegen die Benutzung als Parkraum zu sichern.

 

Die Rudolfstraße ist die letzte Straße im Wohnquartier, auf der noch 50 km/h zugelassen sind. Zur Unterstützung der Sicherheitsfunktion der Querungshilfe und zur Verkehrs-beruhigung allgemein, soll deshalb auch für die Rudolfstraße, so wie dies für die Petristraße bereits geschehen ist, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden. Die Situation dokumentierende Fotos sind beigefügt.“

 

Gez. Henning Glaser
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise