Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 18-07750

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird gebeten, die erforderliche baurechtliche Nutzungsänderung für das Dorfgemeinschaftshaus in Rühme (Gifhorner Straße 144) zu beantragen und alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen baulichen Maßnahmen

auszuführen. Die Verwaltung wird gebeten, in dem Zusammenhang mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig über einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verhandeln. Des Weiteren bitten wir die Verwaltung, die Umsetzung der Vorlage 17-05301 vom 12.09.2017 (Instandhaltungen im Gemeinschaftshaus Rühme) vorzunehmen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Das im Besitz befindliche Gebäude der Nibelungen-Wohnbau-GmbH dient seit Jahren als Dorfgemeinschaftshaus. Baurechtlich ist es seit jeher als Schulgebäude ausgewiesen.

Damit das Gebäude weiterhin von den ortansässigen Vereinen und Institutionen sowie privaten Nutzern angemietet werden kann, ist es erforderlich, die im Antrag geschilderten Maßnahmen umzusetzen.

Die hohe Anzahl an Anmietungen dieses Gebäudes rechtfertigen die von uns geforderten Maßnahmen!

 

Gez. Carsten Degering-Hilscher
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise