Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-07750
Grunddaten
- Betreff:
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Baurechtliche Nutzungsänderung Gemeinschaftshaus Rühme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Interfraktioneller Antrag im Stadtbezirksrat 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Entscheidung
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03.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wird gebeten, die erforderliche baurechtliche Nutzungsänderung für das Dorfgemeinschaftshaus in Rühme (Gifhorner Straße 144) zu beantragen und alle damit im Zusammenhang stehenden notwendigen baulichen Maßnahmen
auszuführen. Die Verwaltung wird gebeten, in dem Zusammenhang mit der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig über einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verhandeln. Des Weiteren bitten wir die Verwaltung, die Umsetzung der Vorlage 17-05301 vom 12.09.2017 (Instandhaltungen im Gemeinschaftshaus Rühme) vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das im Besitz befindliche Gebäude der Nibelungen-Wohnbau-GmbH dient seit Jahren als Dorfgemeinschaftshaus. Baurechtlich ist es seit jeher als Schulgebäude ausgewiesen.
Damit das Gebäude weiterhin von den ortansässigen Vereinen und Institutionen sowie privaten Nutzern angemietet werden kann, ist es erforderlich, die im Antrag geschilderten Maßnahmen umzusetzen.
Die hohe Anzahl an Anmietungen dieses Gebäudes rechtfertigen die von uns geforderten Maßnahmen!
Gez. Carsten Degering-Hilscher
