Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05974-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Abfallbehälters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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05.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der CDU-Fraktion vom 04.12.2017 (DS 17-05974) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Insgesamt befinden sich in den städtischen Grünanlagen, Spielplätzen und weiteren öffentlichen Plätzen in Stöckheim zurzeit 47 öffentliche Abfallbehälter. Eine mögliche Entsorgung kleinerer Mengen alltäglicher Gebrauchsgegenstände wie Papiertaschentücher, Bonbonpapier oder auch Hundekotbeutel ist dementsprechend grundsätzlich gewährleistet.
Zusätzlich befinden sich, wie beispielsweise in unmittelbarer Nähe des gewünschten Standortes Siekgraben, weitere Möglichkeiten zur Entsorgung an den vorhandenen Bushaltestellen und über die Wertstoffcontainer.
In Summe betreibt die Stadt Braunschweig bereits einen hohen Aufwand, um an den zahlreichen Standorten öffentliche Abfallbehälter vorzuhalten und regelmäßig zu leeren. Eine flächendeckende Aufstellung öffentlicher Abfallbehälter ist aufgrund begrenzter Ressourcen zur regelmäßigen Leerung aber nicht möglich.
Insbesondere das Aufstellen von Abfallbehältern in Braunschweig an weiteren potentiell mehreren hundert möglichen Standorten im Übergang des Stadtgebietes zur freien Landschaft, wie dem gewünschten Standort an der Inhoffenstraße, würde die vorhandenen Ressourcen bei weitem übersteigen.
Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass grundsätzlich auch Hinterlassenschaften von Vierbeinern in der freien Landschaft / Feldmark von den Besitzern aufgesammelt, mitgenommen und zu Hause entsorgt werden sollten.
Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über einen außergewöhnlichen hohen Verschmutzungsgrad an den genannten Standorten vor.
Aufgrund des begrenzten Budgetrahmens und des geschilderten Sachverhalts schlägt die Verwaltung vor, von einem Aufstellen zusätzlicher Abfallbehälter abzusehen.
