Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05613-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 24.10.2017 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Wir beantragen eine umgehende Begutachtung und Beseitigung der Gefahrenstellen auf dem asphaltierten Fuß- und Radweg zwischen Rautheim und Roselies.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dieser Fußweg hat das Zusatzschild Radfahrer frei. Das bedeutet, dass für den Radverkehr keine Benutzungspflicht besteht.

 

Die Schäden sind der Verwaltung bekannt. Es handelt sich um Schäden, die durch eine nahezu vollständige Durchwurzelung des Oberbaus hervorgerufen werden.

Festgestellte Gefahrstellen werden im Rahmen der baulichen Unterhaltung regelmäßig beseitigt. Eine akute Unfallgefahr besteht nicht.

 

Größere Sanierungsarbeiten sind nicht vorgesehen, da derzeit nicht abzusehen ist, inwiefern die geplante Stadtbahntrasse Auswirkungen auf den Verbleib des Fußweges in bisheriger Lage hat.

 

Verkehrszeichen, die auf die Gehwegschäden hinweisen, wurden ergänzt.

 

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.


 

 

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