Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-07661

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

In seiner Sitzung am 6. Juni 2017 hat der Stadtbezirksrat im Sinne des § 94 Abs. 3 NKomVG angeregt, die Verwaltung möge ein geeignetes Konzept zur Nachnutzung des Gebäudes unter Einbeziehung der beiden Stadtteilheimatpfleger und des Stadtbezirksrats entwickeln, das die Instandsetzung im historischen Stil beinhaltet. Diese Anregung wurde in der Bürgersprechstunde am 4. Dezember 2017 erneut thematisiert.

Die Nibelungen Wohnbau GmbH wurde von der Verwaltung schriftlich gebeten, von einem Abriss des historischen Teils („weißer Teil“) zunächst Abstand zu nehmen bis die Fragen zu einer möglichen Nachnutzung sowie der Wirtschaftlichkeit geklärt sind.

 

2. Konzeptionelle Überlegungen
2.1 ein zweites Gemeinschaftshaus

Im Stadtteil Thune gibt es bereits ein Gemeinschaftshaus, das für Nutzungen von 30 bis 160 Personen ausgelegt ist. Dieses Gebäude befindet sich ebenfalls in der Thunstraße und wird von zahlreichen Verbänden und Vereinen im Stadtteil ebenso wie für Privatveranstaltungen genutzt. Die Kapazität wird aus Sicht der Verwaltung als ausreichend erachtet; ein Bedarf an einem weiteren Gemeinschaftshaus wird nicht gesehen. Die Etablierung einer zweiten Gemeinschaftseinrichtung in einem vergleichsweise kleinen Stadtteil wäre im gesamtstädtischen Vergleich aus Sicht der Fachverwaltung darüber hinaus unausgewogen, da andere (flächen- und einwohnermäßig) größere Stadtbezirke bzw. Stadtteile über keinerlei Einrichtungen dieser Art verfügten.

 

2.2 Nutzung durch andere städtische Einrichtungen - Bedarfsermittlung

Seitens der Verwaltung wurden die potenziellen Bedarfe städtischer Einrichtungen (Schule, Kultur, Jugend und Soziales) abgefragt. Ein Bedarf besteht aus Sicht der jeweiligen Fachverwaltungen nicht. Bezüglich des aktuellen Kita-Gebäudes in der Thunstraße 15a wird seitens der Fachverwaltung darauf hingewiesen, dass das Gebäude grundsätzlich alle für die Betriebserlaubnis erforderlichen Räumlichkeiten für eine 3-Gruppen-Kita bietet. Eine Ausweitung des Betreuungsangebotes und somit zusätzlicher Raumbedarf ist im Hinblick auf die dortigen Bedarfe derzeit nicht angedacht.

 

3. Weiteres Vorgehen

Der Anregung zur Entwicklung eines Nachnutzungskonzepts kann seitens der Verwaltung aufgrund des nicht vorhandenen Bedarfs nicht nachgekommen werden. Die Verwaltung hat die Nibelungen Wohnbau GmbH und die Stadtheimatpfleger in gleicher Weise wie den Stadtbezirksrat informiert.

 

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