Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07538
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH Jahresabschluss 2017 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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12.04.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2017, der unter Berücksichtigung einer Gewinnabführung an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH in Höhe von 222.875,50 € und einer Einstellung in andere Gewinnrücklagen der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von 300.000,00 € einen Bilanzgewinn in Höhe von 1.728.514,34 € ausweist, wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile an der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) werden in Höhe von 94,9 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der HBG von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 12 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der HBG hat sich in seiner Sitzung am 27. März 2018 mit dem Jahresabschluss 2017 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der vorgelegten Fassung empfohlen.
Die HBG schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 522.875,50 € ab. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2017 ergibt sich damit eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 303,2 T€. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2017 wurde jedoch noch nicht die Einbeziehung der HBG in den bei der SBBG bestehenden steuerlichen Querverbund berücksichtigt. Hierdurch können im Konzern Stadt Braunschweig Ertragsteuern gespart werden. Entsprechend verbessert sich das Planergebnis 2017 der HBG auf 312,3 T€. Legt man diesen Planwert zugrunde, ergibt sich noch eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rd. 210,6 T€.
Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2017 um rd. 1.113,7 T€ auf 12.661.862,66 € erhöht.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.

Die Erträge haben sich insgesamt gegenüber der Planung positiv entwickelt (rd. +2.114,7 T€). Im Containerverkehr konnte das geplante Umschlagsvolumen um 8,7 % gesteigert werden. Dadurch konnte auch eine Steigerung der Erlöse um rd. 1.585 T€ erreicht werden. Hingegen bleiben die Erlöse aus dem Hafen- und Hafenbahnbetrieb trotz Steigerung der Umschlagsvolumina (Schiffsgüter +10,7 % und Bahngüter +21,6 %) um rd. 99 T€ hinter den Erwartungen zurück. Die Steigerungen betreffen Umschlagsleistungen und Gütergruppen mit geringerer Wertschöpfung. Die Erlöse im Bereich Mieten und Pachten bewegen sich auf Planniveau (rd. +1 T€). Die Bestandsveränderungen (rd. -81,9 T€) betreffen im Jahr 2016 begonnene, aber erst im Jahr 2017 abgeschlossene und schlussgerechnete Leistungen für Dritte im Bereich des Heizkraftwerks Mitte. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben den Auflösungserträgen aus Sonderposten für Investitionszuschüsse Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus Schadensfällen.
Korrespondierend zu der Erhöhung der Umsatzerlöse fallen die Materialaufwendungen gegenüber der Planung um rd. 1.507,4 T€ höher aus.
Bei den Personalaufwendungen ergeben sich Planüberschreitungen in Höhe von rd. 113,2 T€. Ursache sind die Rückkehr einiger Langzeitkranker sowie Höhergruppierungen nach Fort- und Weiterbildung.
Die Abschreibungen liegen um rd. 34,6 T€ über Plan.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen gegenüber der Planung um rd. 236,2 T€ höher aus. Dies ist im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Schadensfällen in Höhe von rd. 193 T€ zurückzuführen.
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von rd. 4,9 T€ handelt es sich um Nachzahlungen für Vorjahre.
Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 23. Februar 2018 erteilt.
Ergebnisverwendung:
Die HBG und die SBBG haben am 13. Dezember 2016 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser entfaltet ab dem Geschäftsjahr 2017 Wirkung. Demnach ist grundsätzlich der von der HBG erwirtschaftete Gewinn nahezu vollständig an die SBBG abzuführen; die Minderheitsgesellschafterin Stadt Braunschweig erhält aus steuerlichen Gründen aber eine feste Ausgleichszahlung („Garantiedividende“) in Höhe von rd. 5 T€. Die HBG kann jedoch mit Zustimmung der SBBG Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
Die HBG beabsichtigt in den Jahren 2018 bis 2021 Investitionen in die Erweiterung des Hafens vorzunehmen. U. a. sind der Neubau einer KV-Anlage, der Neubau einer Zeltlagerhalle sowie der Neubau von Schüttgutboxen geplant. Diese Kapazitätsausweitung rechtfertigt aus objektiver unternehmerischer Sicht, dass hierfür Rücklagen gebildet werden. Diese Auffassung wurde vom Finanzamt im Rahmen einer verbindlichen Auskunft grundsätzlich bestätigt.
Die Gesellschafterversammlung der SBBG hat in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2017 der Einstellung eines Betrages in Höhe von 300.000,00 € in andere Gewinnrücklagen der HBG zugestimmt (siehe auch Drucksache 17-05792).
Aufgrund des ab dem Jahr 2017 wirksamen Gewinnabführungsvertrages wird die Bilanz erstmals nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Daher werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmals auch die Gewinnvorträge aus Vorjahren sowie ein Bilanzgewinn ausgewiesen. Der ausgewiesene Bilanzgewinn 2017 in Höhe von rd. 1.728,5 T€ entspricht der Höhe der Gewinnvorträge aus Vorjahren, die vor Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrages erwirtschaftet wurden.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2017 der HBG sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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461,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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286,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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325,4 kB
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