Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07717

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH werden angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Braunschweig

Stadtmarketing GmbH (BSM) Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Hinblick auf den vorstehend genannten Beschlussvorschlag wird auf die in der heutigen

Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 der Braunschweig

Stadtmarketing GmbH Bezug genommen.

 

Die gemäß § 14 Abs. 1 lit. h des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Stadtmarketing

GmbH vorgesehene Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt der

Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der

BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der

Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

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