Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07679-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand des Gebäudes Güldenstraße 5
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0630 Referat Bauordnung; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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17.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Gruppe Die Partei/Piraten vom 11.03.2018 (18-07679) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Gruppe Die Partei/Piraten im Rat der Stadt Braunschweig fragt mit Schreiben vom 11.03.2018 an, welche Möglichkeit die Verwaltung sieht, den Eigentümer zu einer Verbesserung des Gebäudezustandes zu bewegen und ob der Verwaltung Planungen für das Gebäude durch den Eigentümer bekannt sind.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Der Verwaltung ist der Zustand des Gebäudes bekannt. Es hat mehrere Besichtigungen auch des Inneren gegeben. Von dem Gebäude gehen derzeit keine Gefahren aus, auch die Verkehrssicherungspflicht ist gewährleistet.
Die Verwaltung befindet sich im Austausch mit dem Eigentümer. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist der Eigentümer grundsätzlich zum Erhalt verpflichtet. Die Verwaltung kann den Eigentümer aber nicht zu einer umfassenden Sanierung und zu einer Nutzung des Gebäudes verpflichten. Auch das schlechte äußere Erscheinungsbild ist allein kein ausreichender Grund, den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen.
Derzeit sind der Verwaltung keine konkreten Planungen des Eigentümers für das Gebäude bekannt.
I. A.
