Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

-  Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr

   2017 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 45.604,23 € festgestellt.

 

-  Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig führt zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages

   45.604,23 € der Kapitalrücklage zu.

 

-  Dieser Betrag wird zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Kapitalrücklage

   entnommen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Abdeckung des Verlustes bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 21. März 2018 den Jahresabschluss 2017 beraten und der Gesellschafterversammlung o. g. Beschlussfassung empfohlen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2017 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag von 45,6 T€ aus und liegt damit um rd. 2,5 T€ besser als im Wirtschaftsplan 2017 seinerzeit veranschlagt.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

 

 

 

Gegenüber dem Vorjahr sind erstmalig Umsatzerlöse aus Erbpachtzinsen sowie Mieteinnahmen zu verzeichnen.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen insbesondere aufgrund von Planungskosten für die Umwandlung des Lilienthalplatzes sowie aufgrund von angefallenen Projektkosten für die Parkraumbewirtschaftung.

 

Daneben sind erstmalig Zinsaufwendungen für das im Dezember 2016 aufgenommene Darlehen angefallen.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag soll von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Mittel stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.

 

Größere bilanzielle Veränderungen waren im Jahr 2017 nicht zu verzeichnen.
 

Im Zusammenhang mit der Beteiligung der SFB an der Braunschweiger Parken GmbH im Jahr 2017 ist in der Bilanz der SFB nunmehr ein Geschäftsanteil in Höhe von 6.250,- € (25%) verzeichnet.
 

Ferner erfolgte seitens der SFB in 2017 die Vergabe eines verzinsten Gesellschafterdarlehens an die Braunschweiger Parken GmbH in Höhe von 134,4 T€.
 

Ich verweise diesbezüglich auf die Mitteilung vom 27. Februar 2018 an den Finanz- und Personalausschuss zur Sitzung vom 1. März 2018 (DS 18-07609) sowie die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 27. Februar 2018.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs & Partner, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 19. Februar 2018 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2017 der SFB sind als Anlagen beigefügt.
 

 

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Anlagen

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