Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH

wird angewiesen, den Jahresabschluss der Braunschweig Zukunft GmbH für das

Geschäftsjahr 2017, der einschließlich der Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von

1.107.142,70 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, festzustellen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Braunschweig GmbH (BZG) vorgesehene Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses bedarf einer Weisung an den dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom

1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 16. März 2018 den Jahresabschluss 2017 beraten und der Gesellschafterversammlung o. g. Beschlussfassung empfohlen.

 

Der Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen Fehlbetrag i. H. v. 1.107.142,70 € aus und liegt damit um 138.457,30 € niedriger als der Plan 2017.

 

Im Einzelnen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In T€

IST 2016

Plan 2017

IST 2017

Plan 2018

1

Umsatzerlöse

+ 391,8

 

+ 161,6

 

+ 342,3

 

+ 163,6

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

 

- 58,8

 

- 12,6 /+ 111,8

 

- 52,2

 

2

Sonstige betriebliche Erträge

+ 81,9

 

+ 208,4

 

+ 54,7

 

+ 296,8

 

3

Materialaufwand

- 28,9
(- 262,7)

 

- 42,2

 

- 97,4

 

- 42,6

 

4

Personalaufwand

- 552,3

 

- 678,3

 

- 586,8

 

- 811,2

 

5

Abschreibungen

- 20,0

 

- 25,3

 

- 18,8

 

- 25,5

 

6

Sonst. betriebl. Aufwendungen

- 1.128,4
(- 894,6)

 

- 859,1

 

- 829,7

 

- 1.071,6

 

7

Betriebsergebnis (Summe 1 bis 6)

- 1.255,9

 

- 1.234,9

 

- 1.135,7

 

- 1.490,5

 

8

Zins-/Finanzergebnis

0

 

0

 

- 18,3

 

0

 

9

Steuern vom Einkommen und Ertrag

0

 

0

 

0

 

0

 

10

Ergebnis nach Steuern
(Summe 7 bis 9)

1.255,9

 

- 1.234,9

 

1.154,0

 

- 1.490,5

 

11

Sonstige Steuern

74,4

 

- 10,7

 

+ 46,9

 

- 10,7

 

12

Jahresergebnis (10-11)

- 1.330,3

 

- 1.245,6

 

- 1.107,1

 

- 1.501,2

 

 

 

Zu obiger Tabelle weise ich zum Verständnis auf folgendes hin:

 

In der Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung sind aufgrund der Änderungen des HGB durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ab dem (IST-)Jahresabschluss 2016 diverse Geschäftsvorgänge nicht mehr bei den sonst. betriebl. Erträgen, sondern bei den Umsatzerlösen zu buchen. Die diesbezüglichen Planzahlen entsprechen jedoch noch der ehemaligen Struktur.

 

Im Geschäftsjahr 2017 wurden aufgrund der Umstellung des Kontenrahmens Umgliederungen vom sonstigen betrieblichen Aufwand zum Materialaufwand oder umgekehrt vorgenommen. Zur Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen wurden auch diese umgegliedert. Ich verweise hierzu auf den als Anlage beigefügten Anhang (Anlage 3, Blatt 1). In obiger Tabelle sind zur Information die Zahlen des testierten und festgestellten Jahresabschlusses 2016 hinterlegt und darunter in Klammern die im Prüfbericht 2017 dargestellten Vorjahreszahlen.

 

Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich insbesondere durch Einsparungen beim Materialaufwand für das Projekt „BOBS“, welches ab 2017 vollständig über den städtischen

Fachbereich Soziales abgewickelt wird und somit seitens der BZG zu Einsparungen führt.

 

Ferner konnte die Rückstellungszuführung in Höhe von 60 T€, die im Jahr 2016 aufgrund der Risiken aus der steuerlichen Betriebsprüfung vorgenommen wurde, im Jahr 2017 wieder ertragswirksam aufgelöst werden, da diese Risiken nicht eingetreten sind.

 

Gegenüber dem Plan 2017 führt die verzögerte Eröffnung des Innovationsflügels im Lilienthalhaus zu einer entsprechenden Aufwandsreduzierung.

 

Im Geschäftsjahr wurden lediglich geringe Investitionen in Höhe von rd. 17,5 T€ für Software-Lizenzen (10,8 T€) und Betriebs- und Geschäftsausstattung (6,7 T€)  vorgenommen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs & Partner, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 9. Februar 2018 erteilt.

 

 

 

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2017

der Braunschweig Zukunft GmbH beigefügt.

 

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Anlagen

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