Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 15-00810-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Zufahrt Oststraße für Lkw über 7,5 t
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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zur Kenntnis
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17.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz zur Stellungnahme 15-00810-01 in der Gremiumssitzung vom 07.06.2016:
Herr Gebert weist darauf hin, dass auf anderen Straßen ebenfalls eine Tonnagen-beschränkung angeordnet ist. Diese Straßen befinden sich aber augenscheinlich in einem besseren Zustand. Unabhängig davon wird ersatzweise eine Längenbegrenzung gemäß Zeichen 266 der StVO angeregt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mittels einer „Schleppkurve“ wurde ermittelt, dass in der Oststraße Sattelzüge bis zu einer Länge von 16,5 m sowie Gelenkbusse bis zu einer Länge von 18 m fahren können, ohne dass zusätzliche Verkehrsbeschränkungen erforderlich sind. Dies sind Abmessungen, die üblicherweise auch im landwirtschaftlichen Verkehr erreicht werden. Die Anordnung von Verkehrszeichen mit einer Längenbegrenzung ist somit entbehrlich.
