Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-07844-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erdtransporte von der Kälberwiese nach Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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09.04.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.03.2018 (18-07844) wird wie folgt Stellung genommen.
Eine Verlängerung der geplanten Baustraße entlang der Autobahn statt bis zum Madamenweg bis zur Münchenstraße wäre keine wirtschaftliche Alternative und würde die mit EU-Mitteln geförderte Maßnahme grundsätzlich gefährden.
Das Förderprojekt ist nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Mittelverwendung bis zum Mai 2019 durchzuführen. Der in der Anfrage genannte Weg hätte folgende durchgreifende Nachteile:
•Die einspurige Strecke würde auf über einen Kilometer anwachsen. Die Baustellenlogistik und der Zeitplan müssten neu entwickelt werden.
•Die unter Naturschutzaspekten geplante Bauzeit von Ende Juni bis Ende März wäre, ebenso wie der Termin des Fördermittelgebers, nicht zu halten.
•Die Baukosten für die Baustraße würden sich mehr als verdoppeln.
•Es entstünde ein gefährlicher Kreuzungspunkt der Baustraße mit dem Madamenweg.
•Der unter der Brücke der A 391 vorhandene und für die Baustellenlogistik benötigte Aufstellbereich könnte nicht genutzt werden.
•Die verkehrliche Anbindung an die Münchenstraße/die Auffahrt zur A 391 müsste in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erst geschaffen werden.
Bei der vorgesehenen Route wird nicht die Busschleuse, sondern die vorhandene Feuerwehrumfahrt genutzt. Konflikte mit der PTB sieht die Verwaltung nicht. Die zweifelsohne entstehenden vorübergehenden Mehrbelastungen der Verkehrswege werden als verträglich eingeschätzt.
Die in der Anfrage angedachte Nutzung der Baustraße über die Bodensanierungsmaßnahme hinaus ist vom Grundstückseigentümer, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, abgelehnt worden und wird von der Verwaltung auch nicht verfolgt. Hier soll die Nutzung als Fuß- und Radweg schnellstmöglich wieder möglich sein und sich kein neuer Verkehrsweg etablieren.
